
Wir stellen Ihre ärztlich verordneten Medikamente, überwachen die Einnahme oder Gabe und dokumentieren jeden Schritt. Bei Rückfragen sprechen wir direkt mit Ihrer Arztpraxis oder Apotheke. Ausführlich beschrieben unter Medikamentenmanagement.
Injektionen — zum Beispiel Insulin oder Heparin — und Infusionen führen unsere examinierten Pflegefachkräfte nach ärztlicher Anordnung durch. Ruhig, hygienisch und nach aktuellem Standard, bei Ihnen zu Hause.
Akute und chronische Wunden versorgen wir mit modernen Auflagen und fachgerechten Verbandwechseln. Bei Bedarf legen wir Kompressionsverbände an und dokumentieren den Heilungsverlauf, damit Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jederzeit im Bild ist. Mehr dazu unter Wundversorgung.
Pflege und Wechsel medizinischer Zugänge übernehmen wir behutsam, hygienisch und nach ärztlicher Verordnung. Wir erklären jeden Schritt verständlich — auch Angehörigen, die im Alltag mit den Zugängen umgehen.
Blutdruck, Blutzucker, Puls und Sauerstoffsättigung messen wir regelmäßig. Alle Werte werden dokumentiert und bei Auffälligkeiten an Ihre Arztpraxis weitergegeben. So bleibt der Verlauf transparent.
Behandlungspflege ist häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet; die Verordnung geht an die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
| Kostenträger | Leistung | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|---|
| KostenträgerKrankenkasse | LeistungHäusliche Krankenpflege bei ärztlicher Verordnung — Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel, Katheter-, PEG- und Portversorgung, Kontrolle der Vitalwerte. | BetragKassenleistung | Grundlage§ 37 SGB V |
| KostenträgerSie selbst | LeistungGesetzliche Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege. Ob und in welcher Höhe sie anfällt und ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. | BetragZuzahlung möglich | Grundlage§ 61 SGB V |
| KostenträgerPflegekasse | LeistungWird zusätzlich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder im Haushalt gebraucht, läuft das über Pflegesachleistungen — nicht über die Behandlungspflege. | Betragje nach Pflegegrad | Grundlage§ 36 SGB XI |
| KostenträgerPrivat | LeistungLeistungen ohne ärztliche Verordnung oder über den Kassenanteil hinaus — auf Wunsch, transparent kalkuliert. | Betragnach Absprache |
Ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Behandlungspflege nicht. Wir sagen Ihnen, was in der Verordnung stehen muss, und sprechen auf Wunsch mit Ihrer Arztpraxis. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Sie schildern uns, was verordnet ist oder verordnet werden soll. Wir prüfen, ob die Verordnung vollständig ist, und klären die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.
Wir legen Zeiten, Häufigkeit und Zuständigkeiten fest und stimmen uns mit Ihrer behandelnden Praxis ab. Sie bekommen eine feste Bezugspflegekraft, die Ihre Situation kennt.
In der Regel beginnen wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Jeder Einsatz wird dokumentiert; Auffälligkeiten melden wir umgehend an die Arztpraxis.
Behandlungspflege kommt selten allein. Muss eine Wunde über längere Zeit versorgt werden, arbeiten wir nach demselben Standard, aber mit eigenem Assessment und Fotodokumentation — beschrieben unter Wundversorgung.
Damit die Versorgung nicht an einem abgelaufenen Rezept scheitert, behalten wir Folgeverordnungen und Verbandmaterial im Blick: /rezept-verordnungsmanagement-karlsruhe. Und wenn zusätzlich Hilfe bei Körperpflege oder Mobilität nötig wird, greift die Grundpflege — /grundpflege-karlsruhe.
Sie haben eine Verordnung oder erwarten eine — wir sagen Ihnen, was sie abdeckt und wann wir starten können. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt — meist die Hausarztpraxis, nach einem Klinikaufenthalt auch das Krankenhaus. Auf der Verordnung für häusliche Krankenpflege steht, welche Maßnahme wie oft und wie lange nötig ist. Wir sagen Ihnen vorab, worauf zu achten ist.
Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege in der Regel nach § 37 SGB V. Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen (§ 61 SGB V); ob Sie davon befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Ohne Verordnung gibt es keine Kostenübernahme.
Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und hängt an der ärztlichen Verordnung, nicht am Pflegegrad. Ein Pflegegrad wird erst wichtig, wenn zusätzlich Grundpflege oder Hauswirtschaft gebraucht wird.
Meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden, sobald die Verordnung vorliegt und die Kostenübernahme geklärt ist. Bei einer Klinikentlassung stimmen wir uns direkt mit der Station ab, damit zu Hause nichts fehlt.
Examinierte Pflegefachkräfte — Behandlungspflege führen wir ausschließlich mit dafür qualifiziertem Personal durch. Sie bekommen eine feste Bezugspflegekraft, damit nicht bei jedem Termin jemand Neues vor der Tür steht.