Leistungen · Behandlungspflege

Behandlungspflege zu Hause in Karlsruhe – nach ärztlicher Verordnung

Ärztlich verordnet und fachgerecht ausgeführt: Unsere examinierten Pflegefachkräfte übernehmen Ihre Behandlungspflege zu Hause — Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel, Wundversorgung. Wir stimmen uns eng mit Ihrer Arztpraxis ab. Die Kosten trägt bei ärztlicher Verordnung in der Regel Ihre Krankenkasse.

  • Durch examinierte Pflegefachkräfte
  • Abgestimmt mit Ihrer Arztpraxis
  • Kein Pflegegrad nötig
07244 558 2747
Pflegefachkraft von SAV Pflegeleicht

Kurz erklärt

Behandlungspflege ist häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V: medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Verbandwechsel oder die Gabe von Medikamenten, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet. Die Kosten trägt bei Verordnung die Krankenkasse – ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Lesezeit ca. 5 Min. · Aktualisiert am 11.07.2026

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

  • Medikamentenmanagement

    Wir stellen Ihre ärztlich verordneten Medikamente, überwachen die Einnahme oder Gabe und dokumentieren jeden Schritt. Bei Rückfragen sprechen wir direkt mit Ihrer Arztpraxis oder Apotheke. Ausführlich beschrieben unter Medikamentenmanagement.

  • Injektionen und Infusionen

    Injektionen — zum Beispiel Insulin oder Heparin — und Infusionen führen unsere examinierten Pflegefachkräfte nach ärztlicher Anordnung durch. Ruhig, hygienisch und nach aktuellem Standard, bei Ihnen zu Hause.

  • Wundversorgung

    Akute und chronische Wunden versorgen wir mit modernen Auflagen und fachgerechten Verbandwechseln. Bei Bedarf legen wir Kompressionsverbände an und dokumentieren den Heilungsverlauf, damit Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jederzeit im Bild ist. Mehr dazu unter Wundversorgung.

  • Katheter, PEG, Port und Tracheostoma

    Pflege und Wechsel medizinischer Zugänge übernehmen wir behutsam, hygienisch und nach ärztlicher Verordnung. Wir erklären jeden Schritt verständlich — auch Angehörigen, die im Alltag mit den Zugängen umgehen.

  • Kontrolle der Vitalwerte

    Blutdruck, Blutzucker, Puls und Sauerstoffsättigung messen wir regelmäßig. Alle Werte werden dokumentiert und bei Auffälligkeiten an Ihre Arztpraxis weitergegeben. So bleibt der Verlauf transparent.

Verordnung

Was auf der Verordnung stehen muss

Das Formular heißt „Verordnung häuslicher Krankenpflege" (Muster 12). Es geht zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse. Damit nichts zurückkommt, sollte es vollständig sein:

  • Welche Maßnahmen nötig sind, zum Beispiel Injektionen oder Verbandwechsel
  • Wie oft – pro Tag, pro Woche oder pro Monat
  • Für welchen Zeitraum die Verordnung gilt
  • Die Diagnose, auf die sich die Maßnahmen beziehen
  • Praxisstempel, Datum und ärztliche Unterschrift

Wir sehen die Verordnung vorab durch und sprechen auf Wunsch direkt mit Ihrer Praxis. Läuft sie aus, kümmern wir uns rechtzeitig um die Folgeverordnung – mehr unter Rezept- & Verordnungsmanagement.

Kosten

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Behandlungspflege ist häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet; die Verordnung geht an die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Wer zahlt die Behandlungspflege?
Wer zahltLeistungRechtsgrundlageBetrag
KrankenkasseHäusliche Krankenpflege bei ärztlicher Verordnung — Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel, Katheter-, PEG- und Portversorgung, Kontrolle der Vitalwerte.§ 37 SGB VKassenleistung
Sie selbstGesetzliche Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege. Ob und in welcher Höhe sie anfällt und ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse.§ 61 SGB VZuzahlung möglich
PflegekasseWird zusätzlich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder im Haushalt gebraucht, läuft das über Pflegesachleistungen — nicht über die Behandlungspflege.§ 36 SGB XIje nach Pflegegrad
PrivatLeistungen ohne ärztliche Verordnung oder über den Kassenanteil hinaus — auf Wunsch, transparent kalkuliert.—nach Absprache

Ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Behandlungspflege nicht. Wir sagen Ihnen, was in der Verordnung stehen muss, und sprechen auf Wunsch mit Ihrer Arztpraxis. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Stand: Oktober 2026.

Ablauf

So starten wir

  1. Verordnung und Erstgespräch

    Sie schildern uns, was verordnet ist oder verordnet werden soll. Wir prüfen, ob die Verordnung vollständig ist, und klären die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.

    Ergebnis: Die Formalien stehen

  2. Plan und Abstimmung mit der Arztpraxis

    Wir legen Zeiten, Häufigkeit und Zuständigkeiten fest und stimmen uns mit Ihrer behandelnden Praxis ab. Sie bekommen eine feste Bezugspflegekraft, die Ihre Situation kennt.

    Ergebnis: Ein abgestimmter Versorgungsplan

  3. Start — meist innerhalb von 24 bis 24 Stunden

    In der Regel beginnen wir innerhalb von 24 bis 24 Stunden. Jeder Einsatz wird dokumentiert; Auffälligkeiten melden wir umgehend an die Arztpraxis.

    Ergebnis: Medizinisch sichere Versorgung zu Hause

Im Zusammenhang

Was eng damit zusammenhängt

Behandlungspflege kommt selten allein. Muss eine Wunde über längere Zeit versorgt werden, arbeiten wir nach demselben Standard, aber mit eigenem Assessment und Fotodokumentation — beschrieben unter Wundversorgung.

Damit die Versorgung nicht an einem abgelaufenen Rezept scheitert, behalten wir Folgeverordnungen und Verbandmaterial im Blick: Rezept- & Verordnungsmanagement. Und wenn zusätzlich Hilfe bei Körperpflege oder Mobilität nötig wird, greift die Grundpflege — Grundpflege.

Bewertungen

Was Familien über uns sagen

4,9 von 5 Sternen · 30 Bewertungen bei GoogleStand: 01.10.2026Alle Bewertungen bei Google (öffnet Google in neuem Fenster)
  • ★★★★★

    SAV Pflegeleicht GmbH hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Von Beginn an fühlten wir uns durch die herzliche und professionelle Betreuung gut aufgehoben. Das Team ist nicht nur äußerst kompetent und zuverlässig, sondern auch sehr empathisch und freundlich. Termine wurden stets pünktlich eingehalten und das Personal war immer flexibel und bereit, auf meine individuellen Bedürfnisse einzugehen.

    Riccardo Di SabatinoAngehörige · via Google
  • ★★★★★

    Ein sehr zuvorkommendes, kompetentes, freundliches und sehr flexibles Team macht hier einen sehr guten Job. Wir waren mit jeder einzelnen Pflegekraft, die zu meiner Mutter nach Hause kam, zufrieden — alle freundlich und hilfsbereit.

    Michael SchenkAngehörige · via Google
  • ★★★★★

    Die Mitarbeiter sowie auch die Führung sind kompetent, freundlich und super empathisch im Umgang mit den Patienten und Angehörigen. Man merkt, dass sie lieben, was sie tun. Kurzum: Toller Pflegeservice!

    Annika BeckAngehörige · via Google

Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und sind dort öffentlich einsehbar. Wir zeigen eine Auswahl. Ob die Verfasser unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben, prüfen wir nicht.

Fragen

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Wer verordnet die Behandlungspflege?

Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt — meist die Hausarztpraxis, nach einem Klinikaufenthalt auch das Krankenhaus. Auf der Verordnung für häusliche Krankenpflege steht, welche Maßnahme wie oft und wie lange nötig ist. Wir sagen Ihnen vorab, worauf zu achten ist.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege in der Regel nach § 37 SGB V. Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen (§ 61 SGB V); ob Sie davon befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Ohne Verordnung gibt es keine Kostenübernahme.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?

Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und hängt an der ärztlichen Verordnung, nicht am Pflegegrad. Ein Pflegegrad wird erst wichtig, wenn zusätzlich Grundpflege oder Hauswirtschaft gebraucht wird.

Wie schnell können Sie beginnen?

Meist innerhalb von 24 bis 24 Stunden, sobald die Verordnung vorliegt und die Kostenübernahme geklärt ist. Bei einer Klinikentlassung stimmen wir uns direkt mit der Station ab, damit zu Hause nichts fehlt.

Wer kommt zu mir nach Hause?

Examinierte Pflegefachkräfte — Behandlungspflege führen wir ausschließlich mit dafür qualifiziertem Personal durch. Sie bekommen eine feste Bezugspflegekraft, damit nicht bei jedem Termin jemand Neues vor der Tür steht.

Spritzt der Pflegedienst auch Insulin?

Ja, wenn es ärztlich verordnet ist. Injektionen – zum Beispiel Insulin oder Heparin – übernehmen unsere examinierten Pflegefachkräfte nach ärztlicher Anordnung bei Ihnen zu Hause. Die Kosten trägt bei Verordnung die Krankenkasse (§ 37 SGB V).

Legen Sie auch Kompressionsstrümpfe an?

Ja. Bei Bedarf legen unsere Pflegefachkräfte Kompressionsstrümpfe oder -verbände fachgerecht an – etwa bei einem offenen Bein (Ulcus cruris). Als Behandlungspflege braucht es dafür eine ärztliche Verordnung. Mehr dazu unter Wundversorgung.

Was passiert, wenn die Verordnung ausläuft?

Dann braucht es rechtzeitig eine Folgeverordnung von Ihrer Arztpraxis. Wir behalten die Laufzeit im Blick und melden uns, bevor sie endet – damit die Versorgung nicht unterbrochen wird.

Kostenlose Erstberatung

Sie haben eine Verordnung oder erwarten eine — wir sagen Ihnen, was sie abdeckt und wann wir starten können. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.