
Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und den täglichen Routinen — im Tempo des Menschen, um den es geht. Wir arbeiten mit festen Zeiten, damit der Tag seine Struktur behält. Ausführlich beschrieben unter Grundpflege.
Pflege nach ärztlicher Verordnung: Injektionen, Verbandwechsel, Katheter- und Portversorgung, Kontrolle der Vitalwerte. Auch das Stellen und Geben von Medikamenten gehört dazu. Mehr unter Behandlungspflege und Medikamentenmanagement.
Akute und chronische Wunden versorgen wir mit modernen Auflagen und lückenloser Verlaufsdokumentation, abgestimmt mit Ihrer Arztpraxis. So bleibt der Heilungsverlauf nachvollziehbar. Details unter Wundversorgung.
Einkauf, Wäsche, Ordnung in der Wohnung — die Dinge, die liegen bleiben, wenn Kraft und Zeit fehlen. Das entlastet spürbar auch die Angehörigen. Mehr unter Hauswirtschaft.
Wir ordnen ein, welcher Pflegegrad realistisch ist, bereiten den Antrag vor und begleiten Sie durch die Begutachtung. Schritt für Schritt und verständlich erklärt. Siehe /pflegegrad-antrag-karlsruhe.
Praktische Beratung für Angehörige: Was hilft im Alltag, was ist rückenschonend, wo lauern Stürze. Pflegekurse der Pflegekassen sind für Angehörige kostenfrei (§ 45 SGB XI). Mehr unter Pflegeschulungen.
Nach einer Entlassung muss vieles gleichzeitig laufen: Verordnung, Hilfsmittel, erster Einsatz. Wir organisieren den Start zu Hause und halten die Fäden zusammen. Mehr unter Entlassmanagement.
Ambulante Pflege wird selten aus einer Hand bezahlt. In der Regel sind zwei Kassen zuständig: die Pflegekasse für die Pflege im Alltag, die Krankenkasse für alles, was ärztlich verordnet ist.
| Kostenträger | Leistung | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|---|
| KostenträgerPflegekasse | LeistungPflegesachleistungen — Grundpflege und Betreuung durch den Pflegedienst, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. | Betragje nach Pflegegrad | Grundlage§ 36 SGB XI |
| KostenträgerPflegekasse | LeistungEntlastungsbetrag — zusätzlich einsetzbar für Betreuung und Hauswirtschaft, bereits ab Pflegegrad 1. | Betrag131 € monatlich | Grundlage§ 45b SGB XI |
| KostenträgerKrankenkasse | LeistungHäusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) bei ärztlicher Verordnung — zum Beispiel Injektionen, Verbandwechsel oder Medikamentengabe. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. | BetragKassenleistung | Grundlage§ 37 SGB V |
| KostenträgerPrivat | LeistungLeistungen, die über den Kassenanteil hinausgehen oder ohne Verordnung gewünscht sind — transparent kalkuliert, vorher besprochen. | Betragnach Absprache |
Welche Beträge Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad und von der Verordnung ab. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflege- und Krankenkasse ab, damit Sie sich nicht darum kümmern müssen. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Sie schildern kurz Ihre Situation, wir fragen gezielt nach. Wir klären, welche Unterstützung zu Hause wirklich hilft, ob Pflegekasse oder Krankenkasse zuständig ist und welche Unterlagen Sie brauchen.
Wir stimmen Leistungen, Zeiten und Zuständigkeiten ab und sprechen mit Arztpraxis und Angehörigen. Sie bekommen eine feste Ansprechperson und einen Einsatzplan, der zu Ihrem Tag passt.
Läuft die Versorgung, achten wir auf Stabilität. Verändert sich etwas, passen wir den Plan strukturiert an. Alles wird nachvollziehbar dokumentiert.
Wir versorgen Menschen zu Hause in Karlsruhe und den angrenzenden Orten. Kurze Wege und feste Touren sind die Voraussetzung dafür, dass Einsatzzeiten planbar bleiben.
Dazu gehören unter anderem Karlsruhe Nord, Ost, Süd und die Weststadt sowie Durlach, Grötzingen, Waldstadt, Rintheim, Neureut, Hagsfeld, Knielingen, Mühlburg und Rüppurr. Weitere Orte nennen wir Ihnen gern im Erstgespräch — rufen Sie einfach an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Versorgung bei Ihnen möglich ist.
Wir klären Bedarf, Zeiten und Kostenübernahme und sagen Ihnen ehrlich, ob und wann ein Start möglich ist. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Ein kurzfristiger Start ist möglich, sobald Bedarf, Zeiten und Kostenübernahme geklärt sind. Bei einer Klinikentlassung geht es oft besonders schnell. Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden und sagen Ihnen konkret, ab wann wir kommen können.
Das hängt von den Leistungen, ihrer Häufigkeit und Ihrem Pflegegrad ab. Pflegeleistungen laufen über die Pflegekasse (§ 36 SGB XI), Behandlungspflege über die Krankenkasse, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt (§ 37 SGB V). Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
Für Leistungen der Pflegekasse ja — Pflegesachleistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Behandlungspflege ist auch ohne Pflegegrad möglich, sobald sie ärztlich verordnet ist. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag.
Unter anderem Karlsruhe Nord, Ost, Süd und die Weststadt sowie Durlach, Grötzingen, Waldstadt, Rintheim, Neureut, Hagsfeld, Knielingen, Mühlburg und Rüppurr. Ob Ihr Stadtteil dabei ist, klären wir in einem kurzen Telefonat.
Wir organisieren den Start zu Hause: Verordnung, Hilfsmittel, erster Einsatz. Melden Sie sich möglichst früh — am besten, sobald der Entlassungstermin feststeht. Dann ist alles rechtzeitig geklärt.