Verhinderungspflege in Karlsruhe – Entlastung, wenn Sie ausfallen
Urlaub, Krankheit, ein wichtiger Termin — oder einfach die Erkenntnis, dass eine Pause überfällig ist: Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Wir übernehmen die Versorgung zu Hause — stundenweise, am Wochenende oder über mehrere Wochen, bis zu 56 Tage im Jahr.
- Stundenweise, tageweise oder wochenweise
- Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Kurz erklärt
Verhinderungspflege springt ein, wenn die Person, die sonst pflegt, verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder weil eine Pause nötig ist (§ 39 SGB XI). Sie gilt ab Pflegegrad 2 und ist bis zu 56 Tage im Jahr möglich. Bezahlt wird sie aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.
Stundenweise oder tageweise?
Beides ist möglich – und beides wird aus demselben Jahresbetrag bezahlt. Der Unterschied liegt beim Pflegegeld.
Stundenweise
- Für Arzttermine, Behördengänge oder ein paar Stunden Luft
- Lässt sich über das ganze Jahr verteilen
- Das Pflegegeld wird in der Regel nicht gekürzt
Tageweise oder am Stück
- Für Urlaub, eine Reha oder wenn Sie krank sind
- Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr
- Das Pflegegeld läuft anteilig weiter
Wie sich Ihre Planung auf das Pflegegeld auswirkt, rechnen wir Ihnen vorher vor.
Womit wir Sie konkret unterstützen
Vollwertige Vertretung zu Hause
Während Ihrer Auszeit übernehmen wir die Versorgung so, wie Sie sie sonst leisten: Grundpflege, Betreuung und auf Wunsch hauswirtschaftliche Unterstützung. Der Alltag bleibt stabil — in der vertrauten Umgebung.
Flexibel: Stunden, Tage, Wochen
Sie entscheiden, wie viel Entlastung Sie brauchen: einzelne Stundenblöcke für Termine, ein freies Wochenende oder mehrere Wochen am Stück, etwa für Urlaub oder eine Reha. Insgesamt stehen bis zu 56 Tage im Jahr zur Verfügung.
Übergabe, die Vertrauen schafft
Vor dem ersten Einsatz besprechen wir Routinen, Vorlieben und Besonderheiten — damit die Vertretung nicht wie ein Fremdkörper wirkt. Feste Bezugspersonen sorgen dafür, dass nicht bei jedem Einsatz jemand Neues kommt.
Dokumentation, Abrechnung, Budgetüberblick
Wir dokumentieren jeden Einsatz, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und behalten das verbrauchte Budget im Blick. Sie sehen jederzeit, was noch verfügbar ist — ohne Papierkram.
Kombination mit der Kurzzeitpflege
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag, der sich flexibel einsetzen lässt. Wie Sie das Budget am besten aufteilen, erklären wir unter Entlastungsbudget.
Wer zahlt die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse nach § 39 SGB XI. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, deren private Pflegeperson zeitweise verhindert ist.
| Wer zahlt | Leistung | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Verhinderungspflege für bis zu 56 Tage im Kalenderjahr — stundenweise, tageweise oder am Stück. Das Pflegegeld läuft während der Auszeit anteilig weiter. | § 39 SGB XI | bis 56 Tage/Jahr |
| Pflegekasse | Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — beide Leistungen lassen sich seit 2025 flexibel kombinieren. | § 39, § 42 SGB XI | 3.539 € |
| Pflegekasse | Zusätzlich einsetzbar: der Entlastungsbetrag für Betreuung und Alltagshilfen — er wird nicht auf die Verhinderungspflege angerechnet. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
| Privat | Leistungen über das Kassenbudget hinaus — transparent kalkuliert und vorher besprochen. | — | nach Absprache |
Wie viel Budget Ihnen aktuell zusteht und was schon verbraucht ist, rechnen wir gemeinsam durch. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Stand: Oktober 2026.
Änderungen ab 2027 angekündigt
Für 2027 ist eine Pflegereform angekündigt, die auch diese Leistung betreffen kann. Beschlossen ist noch nichts – wir aktualisieren diese Seite, sobald feststeht, was gilt. Bis dahin gelten die hier genannten Regeln und Beträge. Stand der Beträge auf dieser Seite: Oktober 2026.
So planen Sie Ihre Auszeit
Bedarf und Anspruch klären
Sie sagen uns, wann und wie lange Sie Vertretung brauchen. Wir prüfen den Anspruch — Verhinderungspflege setzt in der Regel Pflegegrad 2 voraus — und klären das verfügbare Budget mit der Pflegekasse.
Ergebnis: Sie wissen, was möglich ist und was es kostet
Übergabe und Einsatzplan
Wir lernen die pflegebedürftige Person kennen, übernehmen Routinen und Besonderheiten in den Einsatzplan und legen die Zeiten fest. Je früher Sie planen, desto sicherer sind Ihre Wunschtermine — kurzfristig geht es aber oft auch.
Ergebnis: Eine Vertretung, die zur Familie passt
Ihre Auszeit — unsere Verantwortung
Während Sie weg sind, läuft die Versorgung verlässlich weiter. Jeder Einsatz wird dokumentiert, die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir komplett. Sie kommen erholt zurück — und alles ist geregelt.
Ergebnis: Erholung ohne schlechtes Gewissen
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wie viele Tage Verhinderungspflege stehen mir zu?
Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr (§ 39 SGB XI) — flexibel einsetzbar: stundenweise, tageweise oder mehrere Wochen am Stück. Wie viel Budget dahintersteht und was in Ihrem Jahr noch verfügbar ist, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam durch.
Geht Verhinderungspflege auch stundenweise?
Ja. Gerade die stundenweise Vertretung ist beliebt — für Arzttermine, Behördengänge oder einfach ein paar Stunden Luft. Bei stundenweisen Einsätzen wird das Pflegegeld in der Regel nicht gekürzt; die Details erklären wir Ihnen gern im Gespräch.
Läuft das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiter?
Ja, anteilig — es entfällt also nicht komplett, wenn Sie die Verhinderungspflege über mehrere Tage nutzen. Wie sich das konkret auswirkt, hängt von Dauer und Umfang ab; wir rechnen es Ihnen vor, bevor Sie sich festlegen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege findet zu Hause statt — wir vertreten die private Pflegeperson. Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Versorgung in einer Einrichtung. Seit 2025 bilden beide einen gemeinsamen Jahresbetrag und lassen sich flexibel kombinieren — mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbudget.
Wie kurzfristig können Sie einspringen?
Bei Krankheit der Pflegeperson oft sehr kurzfristig — rufen Sie einfach an, wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Für planbare Auszeiten wie Urlaub gilt: Je früher Sie sich melden, desto sicherer sind Ihre Wunschtermine.
Wie viel Geld steht für die Verhinderungspflege zur Verfügung?
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (Stand: Oktober 2026). Was davon in Ihrem Kalenderjahr noch frei ist, fragen wir bei Ihrer Pflegekasse ab. Mehr unter Gemeinsamer Jahresbetrag.
Kostenlose Erstberatung
Sagen Sie uns, wann Sie eine Pause brauchen — wir klären Anspruch, Budget und Zeiten und planen die Vertretung. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.