
Zu Beginn steht ein gründliches Wundassessment: Wir sehen uns die Wunde genau an, dokumentieren sie fotografisch und legen gemeinsam mit Ihrer Arztpraxis die Versorgungsziele fest. So lässt sich später belegen, ob die Behandlung wirkt — und rechtzeitig nachsteuern, wenn nicht.
Wir versorgen akute und chronische Wunden mit modernen, zur Wundphase passenden Auflagen. Jeder Verbandwechsel erfolgt hygienisch und fachgerecht, inklusive Kontrolle auf Infektionszeichen. Wenn der Wechsel schmerzt, sprechen wir das an und stimmen die Schmerzmedikation mit der Arztpraxis ab.
Bei Bedarf legen wir Kompressionsstrümpfe oder -verbände fachgerecht an — bei einem Ulcus cruris ist die Kompression oft entscheidend für die Heilung. Wir halten engen Kontakt zu Ihrer Arztpraxis und, wenn nötig, zur Podologie, damit die Therapie zusammenpasst.
Auf Wunsch zeigen wir Angehörigen Schritt für Schritt, was zwischen unseren Einsätzen zu beachten ist: Hygiene, Lagerung, Warnzeichen. Niemand muss dabei etwas übernehmen, was er sich nicht zutraut.
Wundversorgung ist Behandlungspflege und damit häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie muss ärztlich verordnet sein — dann ist die Krankenkasse zuständig, unabhängig vom Pflegegrad.
| Kostenträger | Leistung | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|---|
| KostenträgerKrankenkasse | LeistungWundversorgung als häusliche Krankenpflege bei ärztlicher Verordnung — Assessment, Verbandwechsel, moderne Wundauflagen, Kompression, Verlaufsdokumentation. | BetragKassenleistung | Grundlage§ 37 SGB V |
| KostenträgerKrankenkasse | LeistungVerbandmittel und Wundauflagen werden ärztlich auf Rezept verordnet und über die Apotheke bezogen. | Betragauf Rezept | Grundlage§ 31 SGB V |
| KostenträgerSie selbst | LeistungGesetzliche Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege und zu Verbandmitteln. Ob und in welcher Höhe sie anfällt und ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. | BetragZuzahlung möglich | Grundlage§ 61 SGB V |
| KostenträgerPrivat | LeistungWundversorgung ohne ärztliche Verordnung oder zusätzliche Leistungen auf Wunsch — vorher besprochen, transparent kalkuliert. | Betragnach Absprache |
Ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Wundversorgung nicht. Fehlt sie noch, sagen wir Ihnen, was die Arztpraxis ausstellen muss. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Wir sehen uns die Wunde an, erfassen Größe, Zustand und Umgebung und dokumentieren den Befund mit Fotos. Gleichzeitig klären wir Verordnung und Kostenübernahme.
Auflage, Wechselintervall und Ziel legen wir gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt fest. Sie erfahren, was realistisch ist — auch, wenn eine chronische Wunde Zeit braucht.
Wir kommen zu verlässlichen Zeiten, wechseln den Verband fachgerecht und halten den Verlauf fest. Stagniert die Heilung oder zeigen sich Infektionszeichen, melden wir uns sofort bei der Arztpraxis.
Die Wundversorgung ist ein Teil der Behandlungspflege. Kommen Injektionen, Medikamentengabe oder die Versorgung von Kathetern und Zugängen dazu, übernehmen wir das im selben Einsatz — mehr unter Behandlungspflege.
Wundauflagen und Verbandmittel brauchen laufend gültige Rezepte. Damit die Versorgung nicht am Material scheitert, kümmern wir uns um Folgeverordnungen: /rezept-verordnungsmanagement-karlsruhe.
Schildern Sie uns die Wunde und die bisherige Behandlung. Wir sagen Ihnen, was wir übernehmen können und was dafür nötig ist. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Ja. Die Wundversorgung zu Hause gehört zur häuslichen Krankenpflege und muss ärztlich verordnet werden. Erst dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach § 37 SGB V. Fehlt die Verordnung noch, sagen wir Ihnen, was die Arztpraxis ausstellen muss.
Bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse (§ 37 SGB V). Verbandmittel und Wundauflagen werden über ein Rezept verordnet (§ 31 SGB V). Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen (§ 61 SGB V) — ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
Das richtet sich nach der ärztlichen Anordnung, der Wundart und dem Zustand der Wunde — von täglich bis zu größeren Abständen ist alles möglich. Wir vereinbaren feste Termine und passen den Rhythmus an, wenn sich die Wunde verändert.
Verordnet werden sie von Ihrer Arztpraxis, bezogen über die Apotheke. Wir behalten Bestand und Folgeverordnungen im Blick und melden uns rechtzeitig, bevor etwas ausgeht. Mehr dazu unter Rezept- und Verordnungsmanagement.
Bei einfachen Wunden nach Anleitung oft ja — wir zeigen Schritt für Schritt, worauf es ankommt. Bei chronischen oder infektionsgefährdeten Wunden raten wir zur fachlichen Versorgung, weil Hygiene und Auflagenwahl den Verlauf entscheiden.