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Leistungen · Medizinische Pflege

Medikamentenmanagement in Karlsruhe

Pläne, Tablettenboxen, Einnahmezeiten — im Alltag gerät das schnell durcheinander, und Verwechslungen sind gefährlich. Wir bringen Ordnung hinein: Medikamente werden fachgerecht gestellt, die Einnahme wird begleitet und alles dokumentiert. Bei Rückfragen sprechen wir direkt mit Arztpraxis und Apotheke.

Leistungen im Detail

Was wir für Sie übernehmen

01 /

Plan sichten, Wochenbox stellen, an die Einnahme erinnern

Wir prüfen den Medikationsplan auf Aktualität und Vollständigkeit, stellen die Wochenbox fachgerecht und erinnern bei Bedarf an die Einnahme. Das nimmt Angehörigen eine tägliche Sorge ab — und der Tag bekommt wieder einen ruhigen Rhythmus.

02 /

Abstimmung mit Arztpraxis und Apotheke

Wir sprechen direkt mit der behandelnden Praxis und der Apotheke. Fällt uns etwas auf — ein doppelt verordneter Wirkstoff, eine unklare Dosierung, ein neues Präparat —, melden wir es dorthin, wo es fachlich entschieden wird. Über die Therapie entscheidet immer die Ärztin oder der Arzt.

03 /

Dokumentation und Anleitung für Angehörige

Jede Gabe wird dokumentiert, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, was wann genommen wurde. Auf Wunsch erklären wir Angehörigen den Dosierplan verständlich und zeigen, wie die Gabe im Alltag zuverlässig gelingt.

04 /

Zusammenspiel mit der Behandlungspflege

Wenn zusätzlich Insulin gespritzt, ein Verband gewechselt oder der Blutzucker kontrolliert werden muss, übernehmen wir das im selben Einsatz. Das spart Wege und hält die Zahl der Menschen in Ihrer Wohnung klein. Mehr unter Behandlungspflege.

Kosten & Kostenträger

Wer zahlt das Medikamentenmanagement?

Das hängt davon ab, ob die Medikamentengabe ärztlich verordnet ist. Ist sie es, zahlt die Krankenkasse. Ist sie es nicht, gibt es zwei Wege — über die Pflegekasse oder privat.

KostenträgerLeistungBetragGrundlage
KostenträgerKrankenkasseLeistungMedikamente stellen und geben als Behandlungspflege — bei ärztlicher Verordnung Teil der häuslichen Krankenpflege. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.BetragKassenleistungGrundlage§ 37 SGB V
KostenträgerSie selbstLeistungGesetzliche Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege. Ob und in welcher Höhe sie anfällt und ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse.BetragZuzahlung möglichGrundlage§ 61 SGB V
KostenträgerPflegekasseLeistungOhne Verordnung: Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag, sofern ein Pflegegrad vorliegt (ab Pflegegrad 1).Betrag131 € monatlichGrundlage§ 45b SGB XI
KostenträgerPrivatLeistungOhne Verordnung und ohne Pflegegrad — auf Wunsch, transparent kalkuliert und vorher besprochen.Betragnach Absprache
Hinweis /

Ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse das Medikamentenmanagement nicht. Welcher Weg für Sie der richtige ist, klären wir, bevor Kosten entstehen. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Ablauf

So starten wir

01

Bestandsaufnahme

Wir sehen uns an, was tatsächlich eingenommen wird: Medikationsplan, Packungen, Rezepte. Häufig zeigt sich dabei, dass Plan und Realität auseinanderlaufen.

→ Ergebnis: Ein klares Bild der Medikation
02

Abstimmung und Plan

Unklarheiten klären wir mit Arztpraxis und Apotheke. Danach steht fest, wer wann was stellt und gibt — und wie die Kosten laufen.

→ Ergebnis: Ein aktueller, abgestimmter Medikationsplan
03

Laufende Versorgung

Wir stellen die Wochenbox, begleiten die Einnahme und dokumentieren jede Gabe. Ändert die Arztpraxis etwas, wird der Plan sofort angepasst.

→ Ergebnis: Weniger Fehler, weniger Sorge

Was eng damit zusammenhängt

Das Medikamentenmanagement gehört zur Behandlungspflege, sobald es ärztlich verordnet ist. Wer ohnehin Injektionen, Verbandwechsel oder die Kontrolle der Vitalwerte braucht, bekommt beides aus einer Hand — /behandlungspflege-karlsruhe.

Damit kein Medikament ausgeht und keine Folgeverordnung vergessen wird, behalten wir Rezepte und Verordnungen im Blick: /rezept-verordnungsmanagement-karlsruhe.

Zahlen & Fakten

Zahlen, die für uns sprechen

700+
Betreute Fälle
in der Region
50+
Mitarbeitende
1,0
MD-Note
Medizinischer Dienst
24 h
Rückmeldung
nach Ihrer Anfrage
Kontakt

Kostenlose Erstberatung

Bringen Sie einfach den Medikationsplan mit ins Gespräch. Wir sagen Ihnen, was wir übernehmen können und wer die Kosten trägt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Medikamentenmanagement

Zahlt die Krankenkasse das Stellen und Geben von Medikamenten?

Wenn es ärztlich verordnet ist, ja — dann gehört es zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen (§ 61 SGB V). Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Was ist, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt?

Dann bleiben zwei Wege: Mit einem Pflegegrad lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich einsetzen (§ 45b SGB XI). Ohne Pflegegrad rechnen wir privat ab — zu einem Preis, den wir vorher mit Ihnen besprechen.

Prüfen Sie auch Wechselwirkungen?

Wir sichten den Medikationsplan und melden Auffälligkeiten — etwa doppelte Wirkstoffe oder unklare Dosierungen — an Arztpraxis oder Apotheke. Die pharmakologische Bewertung und jede Änderung der Therapie liegen dort, nicht bei uns.

Wer darf die Medikamente verabreichen?

Examinierte Pflegefachkräfte, nach ärztlicher Anordnung und mit lückenloser Dokumentation. Sie sehen jederzeit nach, was wann gegeben wurde.

Lässt sich das mit anderer Pflege kombinieren?

Ja. Grundpflege, Behandlungspflege und Medikamentengabe laufen bei uns in derselben Tour — es kommen nicht mehrere Dienste nacheinander in die Wohnung.