Leistungen · Medikamentenmanagement

Medikamentenmanagement in Karlsruhe – richtig gestellt, sicher eingenommen

Pläne, Tablettenboxen, Einnahmezeiten — im Alltag gerät das schnell durcheinander, und Verwechslungen sind gefährlich. Wir bringen Ordnung hinein: Medikamente werden fachgerecht gestellt, die Einnahme wird begleitet und alles dokumentiert. Bei Rückfragen sprechen wir direkt mit Arztpraxis und Apotheke.

  • Wochenbox fachgerecht gestellt
  • Jede Gabe dokumentiert
  • Abstimmung mit Arztpraxis und Apotheke
07244 558 2747
Älteres Paar sieht gemeinsam auf ein Tablet

Kurz erklärt

Beim Medikamentenmanagement sorgen wir dafür, dass die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit genommen werden: Wir prüfen den Medikationsplan, stellen die Wochenbox, begleiten die Einnahme und dokumentieren jede Gabe. Ist es ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Lesezeit ca. 5 Min. · Aktualisiert am 11.07.2026

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

  • Plan sichten, Wochenbox stellen, an die Einnahme erinnern

    Wir prüfen den Medikationsplan auf Aktualität und Vollständigkeit, stellen die Wochenbox fachgerecht und erinnern bei Bedarf an die Einnahme. Das nimmt Angehörigen eine tägliche Sorge ab — und der Tag bekommt wieder einen ruhigen Rhythmus.

  • Abstimmung mit Arztpraxis und Apotheke

    Wir sprechen direkt mit der behandelnden Praxis und der Apotheke. Fällt uns etwas auf — ein doppelt verordneter Wirkstoff, eine unklare Dosierung, ein neues Präparat —, melden wir es dorthin, wo es fachlich entschieden wird. Über die Therapie entscheidet immer die Ärztin oder der Arzt.

  • Dokumentation und Anleitung für Angehörige

    Jede Gabe wird dokumentiert, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, was wann genommen wurde. Auf Wunsch erklären wir Angehörigen den Dosierplan verständlich und zeigen, wie die Gabe im Alltag zuverlässig gelingt.

  • Zusammenspiel mit der Behandlungspflege

    Wenn zusätzlich Insulin gespritzt, ein Verband gewechselt oder der Blutzucker kontrolliert werden muss, übernehmen wir das im selben Einsatz. Das spart Wege und hält die Zahl der Menschen in Ihrer Wohnung klein. Mehr unter Behandlungspflege.

Medikationsplan

Der Medikationsplan – kurz erklärt

Wer dauerhaft mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (§ 31a SGB V). Ihre Hausarztpraxis stellt ihn aus; darauf steht, welches Mittel Sie wann, wie und wofür nehmen.

Im Alltag laufen Plan und Wirklichkeit oft auseinander – ein Präparat wurde umgestellt, ein anderes kam vom Facharzt dazu. Deshalb beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme und klären Unklarheiten mit Arztpraxis und Apotheke, bevor wir die erste Box stellen.

Zuständigkeiten

Wer was entscheidet

Wir bringen Ordnung und Sicherheit in den Alltag – über die Therapie entscheidet immer die Ärztin oder der Arzt.

Wir

  • Medikationsplan sichten und Unklarheiten melden
  • Wochenbox stellen und an die Einnahme erinnern
  • Medikamente nach ärztlicher Anordnung geben
  • Jede Gabe dokumentieren

Arztpraxis und Apotheke

  • Medikamente verordnen und Dosierungen festlegen
  • Wechselwirkungen pharmakologisch bewerten
  • Die Therapie ändern oder absetzen

Fällt uns etwas auf – ein doppelter Wirkstoff, eine unklare Dosierung –, melden wir es dorthin, wo es fachlich entschieden wird.

Vorbereitung

Das hilft uns beim Erstgespräch

Legen Sie einfach alles bereit, was im Haus ist – auch, was nur gelegentlich genommen wird.

  • Den Medikationsplan, falls vorhanden
  • Alle Packungen – auch Tropfen, Salben und rezeptfreie Mittel
  • Aktuelle Rezepte und Arztbriefe, zum Beispiel nach einem Klinikaufenthalt
  • Name von Hausarztpraxis und Stammapotheke
Kosten

Wer zahlt das Medikamentenmanagement?

Das hängt davon ab, ob die Medikamentengabe ärztlich verordnet ist. Ist sie es, zahlt die Krankenkasse. Ist sie es nicht, gibt es zwei Wege — über die Pflegekasse oder privat.

Wer zahlt das Medikamentenmanagement?
Wer zahltLeistungRechtsgrundlageBetrag
KrankenkasseMedikamente stellen und geben als Behandlungspflege — bei ärztlicher Verordnung Teil der häuslichen Krankenpflege. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.§ 37 SGB VKassenleistung
Sie selbstGesetzliche Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege. Ob und in welcher Höhe sie anfällt und ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse.§ 61 SGB VZuzahlung möglich
PflegekasseOhne Verordnung: Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag, sofern ein Pflegegrad vorliegt (ab Pflegegrad 1).§ 45b SGB XI131 € monatlich
PrivatOhne Verordnung und ohne Pflegegrad — auf Wunsch, transparent kalkuliert und vorher besprochen.—nach Absprache

Ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse das Medikamentenmanagement nicht. Welcher Weg für Sie der richtige ist, klären wir, bevor Kosten entstehen. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Stand: Oktober 2026.

Ablauf

So starten wir

  1. Bestandsaufnahme

    Wir sehen uns an, was tatsächlich eingenommen wird: Medikationsplan, Packungen, Rezepte. Häufig zeigt sich dabei, dass Plan und Realität auseinanderlaufen.

    Ergebnis: Ein klares Bild der Medikation

  2. Abstimmung und Plan

    Unklarheiten klären wir mit Arztpraxis und Apotheke. Danach steht fest, wer wann was stellt und gibt — und wie die Kosten laufen.

    Ergebnis: Ein aktueller, abgestimmter Medikationsplan

  3. Laufende Versorgung

    Wir stellen die Wochenbox, begleiten die Einnahme und dokumentieren jede Gabe. Ändert die Arztpraxis etwas, wird der Plan sofort angepasst.

    Ergebnis: Weniger Fehler, weniger Sorge

Im Zusammenhang

Was eng damit zusammenhängt

Das Medikamentenmanagement gehört zur Behandlungspflege, sobald es ärztlich verordnet ist. Wer ohnehin Injektionen, Verbandwechsel oder die Kontrolle der Vitalwerte braucht, bekommt beides aus einer Hand — Behandlungspflege.

Damit kein Medikament ausgeht und keine Folgeverordnung vergessen wird, behalten wir Rezepte und Verordnungen im Blick: Rezept- & Verordnungsmanagement.

Bewertungen

Was Familien über uns sagen

4,9 von 5 Sternen · 30 Bewertungen bei GoogleStand: 01.10.2026Alle Bewertungen bei Google (öffnet Google in neuem Fenster)
  • ★★★★★

    SAV Pflegeleicht GmbH hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Von Beginn an fühlten wir uns durch die herzliche und professionelle Betreuung gut aufgehoben. Das Team ist nicht nur äußerst kompetent und zuverlässig, sondern auch sehr empathisch und freundlich. Termine wurden stets pünktlich eingehalten und das Personal war immer flexibel und bereit, auf meine individuellen Bedürfnisse einzugehen.

    Riccardo Di SabatinoAngehörige · via Google
  • ★★★★★

    Ein sehr zuvorkommendes, kompetentes, freundliches und sehr flexibles Team macht hier einen sehr guten Job. Wir waren mit jeder einzelnen Pflegekraft, die zu meiner Mutter nach Hause kam, zufrieden — alle freundlich und hilfsbereit.

    Michael SchenkAngehörige · via Google
  • ★★★★★

    Die Mitarbeiter sowie auch die Führung sind kompetent, freundlich und super empathisch im Umgang mit den Patienten und Angehörigen. Man merkt, dass sie lieben, was sie tun. Kurzum: Toller Pflegeservice!

    Annika BeckAngehörige · via Google

Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und sind dort öffentlich einsehbar. Wir zeigen eine Auswahl. Ob die Verfasser unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben, prüfen wir nicht.

Fragen

Häufige Fragen zum Medikamentenmanagement

Zahlt die Krankenkasse das Stellen und Geben von Medikamenten?

Wenn es ärztlich verordnet ist, ja — dann gehört es zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen (§ 61 SGB V). Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Was ist, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt?

Dann bleiben zwei Wege: Mit einem Pflegegrad lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich einsetzen (§ 45b SGB XI). Ohne Pflegegrad rechnen wir privat ab — zu einem Preis, den wir vorher mit Ihnen besprechen.

Prüfen Sie auch Wechselwirkungen?

Wir sichten den Medikationsplan und melden Auffälligkeiten — etwa doppelte Wirkstoffe oder unklare Dosierungen — an Arztpraxis oder Apotheke. Die pharmakologische Bewertung und jede Änderung der Therapie liegen dort, nicht bei uns.

Wer darf die Medikamente verabreichen?

Examinierte Pflegefachkräfte, nach ärztlicher Anordnung und mit lückenloser Dokumentation. Sie sehen jederzeit nach, was wann gegeben wurde.

Lässt sich das mit anderer Pflege kombinieren?

Ja. Grundpflege, Behandlungspflege und Medikamentengabe laufen bei uns in derselben Tour — es kommen nicht mehrere Dienste nacheinander in die Wohnung.

Wer bestellt die Rezepte?

Die Rezepte stellt Ihre Arztpraxis aus. Wir behalten im Blick, wann ein Medikament zur Neige geht, und kümmern uns rechtzeitig um die Folgeverordnung – mehr unter Rezept- & Verordnungsmanagement.

Was kostet das Medikamentenmanagement?

Ist es ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten (§ 37 SGB V); eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen. Ohne Verordnung lässt sich mit Pflegegrad der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen (§ 45b SGB XI), sonst rechnen wir privat zu einem vorher besprochenen Preis ab.

Kostenlose Erstberatung

Bringen Sie einfach den Medikationsplan mit ins Gespräch. Wir sagen Ihnen, was wir übernehmen können und wer die Kosten trägt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.