
Leichte Reinigung im Wohn- und Pflegebereich, Staubwischen und Bodenpflege. Dazu Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen sowie frisch bezogene Betten. Wir arbeiten in ruhigem Tempo und so, wie es zu Ihrem Haushalt passt.
Wir erledigen den Einkauf, räumen ein und behalten im Blick, was fehlt. Auf Wunsch bereiten wir einfache Mahlzeiten vor. Soll das Kochen ganz entfallen, liefern wir warme Menüs nach Hause — mehr dazu auf unserer Seite Essen auf Rädern.
Wir begleiten Sie zu Post, Apotheke oder zum Einkauf um die Ecke und übernehmen kleine Aufgaben, die im Alltag liegen bleiben. So bleiben Wege machbar, auch wenn sie allein zu weit wären.
Wir planen Vorräte mit Ihnen, füllen sie nach und behalten Haltbarkeit und Bestand im Blick — bei Lebensmitteln ebenso wie bei Haushaltsartikeln. Das nimmt Druck aus dem Alltag und sorgt dafür, dass nichts Wichtiges ausgeht.
Müll entsorgen, Pflanzen gießen, Blumen versorgen und kleinere Handgriffe im Haus. Größere Reparaturen und Handwerksarbeiten gehören nicht dazu — dafür vermitteln wir gern weiter.
Hauswirtschaftliche Hilfe lässt sich mit anderen Leistungen kombinieren. Viele Familien finanzieren sie über den Entlastungsbetrag — was damit sonst noch möglich ist, lesen Sie unter Entlastungsleistungen.
Wenn Einkauf und Kochen dauerhaft schwerfallen, ist ein täglich geliefertes Menü oft die ruhigere Lösung: Essen auf Rädern.
Hauswirtschaft ist in der Regel keine Privatsache: Für die meisten Haushalte übernimmt die Pflegekasse einen Teil. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt vom Pflegegrad ab.
| Kostenträger | Leistung | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|---|
| KostenträgerPflegekasse | LeistungEntlastungsbetrag — zweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft, abrufbar ab Pflegegrad 1. | Betrag131 € monatlich | Grundlage§ 45b SGB XI |
| KostenträgerPflegekasse | LeistungPflegesachleistungen — ab Pflegegrad 2, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. | Betragje nach Pflegegrad — prüfen wir im Erstgespräch | Grundlage§ 36 SGB XI |
| KostenträgerPrivat | LeistungStunden über den Kassenanteil hinaus — auf Wunsch, transparent kalkuliert. | Betragnach Absprache |
Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Wir sehen uns gemeinsam an, was im Haushalt liegen bleibt, und klären, welche Leistung Ihre Pflegekasse trägt. Ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Sie erhalten einen Einsatzplan mit klaren Aufgaben und festen Terminen sowie eine feste Bezugskraft. Was wir übernehmen und was nicht, steht schriftlich fest.
Wir beginnen wie vereinbart und rechnen den Entlastungsbetrag auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ändert sich Ihr Bedarf, passen wir den Plan an.
Wir klären Ihre Situation in Ruhe und erklären die nächsten Schritte verständlich. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Für die Finanzierung über die Pflegekasse ja. Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI können Sie bereits ab Pflegegrad 1 nutzen, Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI ab Pflegegrad 2. Ohne Pflegegrad ist die Hilfe privat möglich — und wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Wir übernehmen keine Grundreinigung, keine Fenster- und Fassadenarbeiten, keine handwerklichen Reparaturen und keine schweren Gartenarbeiten. Auch medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu. Was möglich ist, halten wir vor dem Start schriftlich fest.
Sie bekommen eine feste Bezugskraft und einen festen Termin. So kennt die Person Ihren Haushalt, und Sie müssen nicht jedes Mal neu erklären, wo etwas steht.
Ja. Viele Klientinnen und Klienten kombinieren Hauswirtschaft mit Grundpflege oder Betreuungsleistungen. Wir stimmen die Einsätze so ab, dass daraus eine Tour wird und nicht drei getrennte Besuche.
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Wann der erste Einsatz möglich ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch verbindlich — abhängig davon, wie die Touren in Ihrem Ort ausgelastet sind.