SAV Pflegeleicht
Leistungen · Betreuung zu Hause

Betreuungsleistungen in Karlsruhe und Weingarten (Baden)

Zeit, Zuwendung und ein Tag, der Struktur hat: Unsere Betreuung bringt Gesellschaft und Orientierung nach Hause — gemeinsam spielen, lesen, spazieren gehen oder einfach da sein. Angehörige gewinnen dabei Stunden zurück, die ihnen fehlen.

Leistungen im Detail

Was wir für Sie übernehmen

01 /

Aktivierende Angebote und Gedächtnistraining

Gemeinsam spielen, vorlesen, basteln, singen oder das Gedächtnis trainieren — abgestimmt auf Ihre Interessen und auf das, was gut tut. Es geht nicht um Leistung, sondern darum, im Kontakt und in Bewegung zu bleiben.

02 /

Tagesstruktur, Rituale und Begleitungen

Feste Abläufe und vertraute Rituale geben dem Tag Halt. Wir begleiten Sie zum Spaziergang, zu Terminen oder in den Garten — oder wir sind einfach da. Das schafft Orientierung und nimmt Unruhe aus dem Alltag.

03 /

Unterstützung bei Mahlzeiten

Wir decken den Tisch, bereiten kleine Mahlzeiten vor und leisten beim Essen Gesellschaft — ruhig, aufmerksam und in Ihrem Tempo. Medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu; es geht um alltagsnahe Unterstützung und einen ruhigen Moment am Tisch.

Betreuung, Entlastung, Demenz — was gehört wozu?

Betreuungsleistungen sind Zeit für den Menschen: Gesellschaft, Beschäftigung und Struktur. Pflegerische Handgriffe am Körper und alles Medizinische laufen getrennt davon über die Grundpflege.

Finanziert wird die Betreuung meist über den Entlastungsbetrag. Welche Angebote damit sonst noch möglich sind, steht unter Entlastungsleistungen.

Bei einer Demenz kommt es zusätzlich auf Validation, Biografiearbeit und einen Krisenplan an. Dafür haben wir eine eigene Seite: Demenzbetreuung.

Kosten & Kostenträger

Wer zahlt die Betreuung?

Betreuung zu Hause ist eine Leistung der Pflegeversicherung — sie muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Meist führen mehrere Wege zusammen.

KostenträgerLeistungBetragGrundlage
KostenträgerPflegekasseLeistungEntlastungsbetrag — zweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft, abrufbar ab Pflegegrad 1.Betrag131 € monatlichGrundlage§ 45b SGB XI
KostenträgerPflegekasseLeistungPflegesachleistungen — ab Pflegegrad 2, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.Betragje nach Pflegegrad — prüfen wir im ErstgesprächGrundlage§ 36 SGB XI
KostenträgerPflegekasseLeistungVerhinderungspflege — wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Pause braucht. Bis zu 56 Tage im Jahr, das Pflegegeld läuft anteilig weiter.Betragbis 56 Tage/Jahr — Höhe prüfen wir im ErstgesprächGrundlage§ 39 SGB XI
KostenträgerPrivatLeistungStunden über den Kassenanteil hinaus — auf Wunsch, transparent kalkuliert.Betragnach Absprache
Hinweis /

Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Ablauf

So starten wir

01

Erstgespräch und Ansprüche klären

Wir kommen zu Ihnen, lernen den Alltag kennen und rechnen durch, welche Töpfe der Pflegekasse offen sind — Entlastungsbetrag, Sachleistung, Verhinderungspflege.

→ Ergebnis: Klarheit über Stunden und Kosten
02

Betreuungsplan mit fester Bezugsperson

Sie sagen uns, was gefallen könnte: Spaziergang, Karten, Musik, Erinnerungen. Daraus wird ein Plan mit festen Zeiten und einer Bezugsperson, die bleibt.

→ Ergebnis: Ein Tag mit verlässlichen Ankern
03

Begleitung und Nachsteuern

Wir beginnen und sprechen nach den ersten Wochen offen darüber, was trägt und was nicht. Passt die Bezugsperson nicht, wechseln wir sie.

→ Ergebnis: Betreuung, die wirklich passt
Zahlen & Fakten

Worauf Sie sich verlassen können

700+
Betreute Fälle
in der Region
500+
Klienten
50+
Mitarbeitende
24 h
Rückmeldung
nach Ihrer Anfrage
Kontakt

Kostenlose Erstberatung

Wir klären Ihre Situation in Ruhe und erklären die nächsten Schritte verständlich. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Betreuung

Was kostet mich die Betreuung am Ende selbst?

Häufig nichts. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI zu, der genau für solche Betreuungsangebote gedacht ist. Reicht er nicht, kommen Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI infrage. Ihren individuellen Anspruch rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.

Übernehmen Sie auch pflegerische oder medizinische Aufgaben?

Nicht im Rahmen der Betreuung. Medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu. Körperpflege leisten wir über die Grundpflege, ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe oder Verbandwechsel über die Behandlungspflege. Beides lässt sich mit der Betreuung kombinieren.

Wie viele Stunden sind sinnvoll?

Das hängt davon ab, was Sie entlasten soll. Viele Familien starten mit einem festen Nachmittag pro Woche, damit die pflegende Person planbar frei hat. Ob mehr möglich ist, hängt vom Pflegegrad und den offenen Leistungen ab.

Kommt immer dieselbe Betreuungskraft?

Ja, das ist der Kern der Sache. Betreuung lebt von Vertrautheit, deshalb arbeiten wir mit festen Bezugspersonen und kleinen Teams. Passt die Chemie nicht, sagen Sie es uns — wir wechseln ohne Diskussion.

Können auch Angehörige entlastet werden, wenn sie verreisen?

Dafür gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 56 Tage im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Pause braucht. Das Pflegegeld läuft in dieser Zeit anteilig weiter. Wir organisieren die Vertretung und übernehmen den Antrag mit Ihnen.