Leistungen · Betreuung

Betreuung im Alltag in Karlsruhe – Zeit, Nähe und Struktur

Zeit, Zuwendung und ein Tag, der Struktur hat: Unsere Betreuung bringt Gesellschaft und Orientierung nach Hause — gemeinsam spielen, lesen, spazieren gehen oder einfach da sein. Angehörige gewinnen dabei Stunden zurück, die ihnen fehlen.

  • Feste Bezugsperson, die bleibt
  • Über den Entlastungsbetrag finanzierbar
  • Stundenweise, zu festen Zeiten
07244 558 2747
Pflegekraft und Seniorin im Gespräch am Tisch

Kurz erklärt

Betreuungsleistungen sind Zeit für den Menschen: Gesellschaft, Beschäftigung und ein Tag mit festen Ankern. Wir kommen stundenweise zu Ihnen nach Hause – zum Spazierengehen, Vorlesen, Erzählen oder einfach, um da zu sein. Ab Pflegegrad 1 lässt sich die Betreuung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat bezahlen.

Lesezeit ca. 3 Min. · Aktualisiert am 11.07.2026

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

  • Aktivierende Angebote und Gedächtnistraining

    Gemeinsam spielen, vorlesen, basteln, singen oder das Gedächtnis trainieren — abgestimmt auf Ihre Interessen und auf das, was gut tut. Es geht nicht um Leistung, sondern darum, im Kontakt und in Bewegung zu bleiben.

  • Tagesstruktur, Rituale und Begleitungen

    Feste Abläufe und vertraute Rituale geben dem Tag Halt. Wir begleiten Sie zum Spaziergang, zu Terminen oder in den Garten — oder wir sind einfach da. Das schafft Orientierung und nimmt Unruhe aus dem Alltag.

  • Unterstützung bei Mahlzeiten

    Wir decken den Tisch, bereiten kleine Mahlzeiten vor und leisten beim Essen Gesellschaft — ruhig, aufmerksam und in Ihrem Tempo. Medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu; es geht um alltagsnahe Unterstützung und einen ruhigen Moment am Tisch.

Beispiele

Wie eine Betreuungsstunde aussehen kann

Was wir gemeinsam tun, richtet sich nach Ihren Interessen – nicht nach einem Programm.

  • Spazierengehen

    Eine Runde um den Block, in den Park oder in den Garten – im eigenen Tempo.

  • Erzählen und Vorlesen

    Die Zeitung, ein Buch, alte Fotos: vorlesen, erzählen, zuhören.

  • Gemeinsam aktiv

    Spiele, Rätsel, Basteln oder Singen – nicht als Leistung, sondern weil es Freude macht und in Bewegung hält.

  • Begleiten

    Zu Terminen, zum Einkauf um die Ecke oder einfach dabei sein, wenn es ruhig werden soll.

Abgrenzung

Betreuung oder Pflege?

Betreuung ist Zeit für den Menschen. Alles, was am Körper oder medizinisch nötig ist, läuft über eigene Leistungen – und lässt sich mit der Betreuung kombinieren.

Betreuung

  • Gesellschaft, Gespräche und Spaziergänge
  • Beschäftigung und Gedächtnistraining
  • Tagesstruktur und vertraute Rituale
  • Begleitung zu Terminen
  • Tisch decken, kleine Mahlzeiten, Gesellschaft beim Essen

Pflege (eigene Leistungen)

  • Körperpflege, An- und Auskleiden – Grundpflege
  • Medikamente, Injektionen, Verbände – Behandlungspflege

Braucht es beides, stimmen wir die Einsätze so ab, dass daraus eine Tour wird und nicht mehrere getrennte Besuche.

Kosten

Wer zahlt die Betreuung?

Betreuung zu Hause ist eine Leistung der Pflegeversicherung — sie muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Meist führen mehrere Wege zusammen.

Wer zahlt die Betreuung?
Wer zahltLeistungRechtsgrundlageBetrag
PflegekasseEntlastungsbetrag — zweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft, abrufbar ab Pflegegrad 1.§ 45b SGB XI131 € monatlich
PflegekassePflegesachleistungen — ab Pflegegrad 2, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.§ 36 SGB XIje nach Pflegegrad — prüfen wir im Erstgespräch
PflegekasseVerhinderungspflege — wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Pause braucht. Bis zu 56 Tage im Jahr, das Pflegegeld läuft anteilig weiter.§ 39 SGB XIbis 56 Tage/Jahr — Höhe prüfen wir im Erstgespräch
PrivatStunden über den Kassenanteil hinaus — auf Wunsch, transparent kalkuliert.—nach Absprache

Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Stand: Oktober 2026.

Ablauf

So starten wir

  1. Erstgespräch und Ansprüche klären

    Wir kommen zu Ihnen, lernen den Alltag kennen und rechnen durch, welche Töpfe der Pflegekasse offen sind — Entlastungsbetrag, Sachleistung, Verhinderungspflege.

    Ergebnis: Klarheit über Stunden und Kosten

  2. Betreuungsplan mit fester Bezugsperson

    Sie sagen uns, was gefallen könnte: Spaziergang, Karten, Musik, Erinnerungen. Daraus wird ein Plan mit festen Zeiten und einer Bezugsperson, die bleibt.

    Ergebnis: Ein Tag mit verlässlichen Ankern

  3. Begleitung und Nachsteuern

    Wir beginnen und sprechen nach den ersten Wochen offen darüber, was trägt und was nicht. Passt die Bezugsperson nicht, wechseln wir sie.

    Ergebnis: Betreuung, die wirklich passt

Im Zusammenhang

Betreuung, Entlastung, Demenz — was gehört wozu?

Betreuungsleistungen sind Zeit für den Menschen: Gesellschaft, Beschäftigung und Struktur. Pflegerische Handgriffe am Körper und alles Medizinische laufen getrennt davon über die Grundpflege.

Finanziert wird die Betreuung meist über den Entlastungsbetrag. Welche Angebote damit sonst noch möglich sind, steht unter Entlastungsleistungen.

Bei einer Demenz kommt es zusätzlich auf Validation, Biografiearbeit und einen Krisenplan an. Dafür haben wir eine eigene Seite: Demenzbetreuung.

Bewertungen

Was Familien über uns sagen

4,9 von 5 Sternen · 30 Bewertungen bei GoogleStand: 01.10.2026Alle Bewertungen bei Google (öffnet Google in neuem Fenster)
  • ★★★★★

    SAV Pflegeleicht GmbH hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Von Beginn an fühlten wir uns durch die herzliche und professionelle Betreuung gut aufgehoben. Das Team ist nicht nur äußerst kompetent und zuverlässig, sondern auch sehr empathisch und freundlich. Termine wurden stets pünktlich eingehalten und das Personal war immer flexibel und bereit, auf meine individuellen Bedürfnisse einzugehen.

    Riccardo Di SabatinoAngehörige · via Google
  • ★★★★★

    Ein sehr zuvorkommendes, kompetentes, freundliches und sehr flexibles Team macht hier einen sehr guten Job. Wir waren mit jeder einzelnen Pflegekraft, die zu meiner Mutter nach Hause kam, zufrieden — alle freundlich und hilfsbereit.

    Michael SchenkAngehörige · via Google
  • ★★★★★

    Die Mitarbeiter sowie auch die Führung sind kompetent, freundlich und super empathisch im Umgang mit den Patienten und Angehörigen. Man merkt, dass sie lieben, was sie tun. Kurzum: Toller Pflegeservice!

    Annika BeckAngehörige · via Google

Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und sind dort öffentlich einsehbar. Wir zeigen eine Auswahl. Ob die Verfasser unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben, prüfen wir nicht.

Fragen

Häufige Fragen zur Betreuung

Was kostet mich die Betreuung am Ende selbst?

Häufig nichts. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI zu, der genau für solche Betreuungsangebote gedacht ist. Reicht er nicht, kommen Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI infrage. Ihren individuellen Anspruch rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.

Übernehmen Sie auch pflegerische oder medizinische Aufgaben?

Nicht im Rahmen der Betreuung. Medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu. Körperpflege leisten wir über die Grundpflege, ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe oder Verbandwechsel über die Behandlungspflege. Beides lässt sich mit der Betreuung kombinieren.

Wie viele Stunden sind sinnvoll?

Das hängt davon ab, was Sie entlasten soll. Viele Familien starten mit einem festen Nachmittag pro Woche, damit die pflegende Person planbar frei hat. Ob mehr möglich ist, hängt vom Pflegegrad und den offenen Leistungen ab.

Kommt immer dieselbe Betreuungskraft?

Ja, das ist der Kern der Sache. Betreuung lebt von Vertrautheit, deshalb arbeiten wir mit festen Bezugspersonen und kleinen Teams. Passt die Chemie nicht, sagen Sie es uns — wir wechseln ohne Diskussion.

Können auch Angehörige entlastet werden, wenn sie verreisen?

Dafür gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 56 Tage im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Pause braucht. Das Pflegegeld läuft in dieser Zeit anteilig weiter. Wir organisieren die Vertretung und übernehmen den Antrag mit Ihnen.

Ab welchem Pflegegrad wird die Betreuung bezahlt?

Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) gibt es schon ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) und die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) dazu. Ohne Pflegegrad ist Betreuung privat möglich – und wir helfen beim Antrag auf einen Pflegegrad.

Wie viele Stunden bekomme ich für 131 €?

Das hängt vom Stundensatz ab. Den nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch verbindlich und rechnen gemeinsam durch, wie viele Stunden im Monat der Entlastungsbetrag abdeckt – und ob weitere Leistungen der Pflegekasse dazukommen.

Kostenlose Erstberatung

Wir klären Ihre Situation in Ruhe und erklären die nächsten Schritte verständlich. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.