Entlastungsleistungen in Karlsruhe – den Entlastungsbetrag nutzen
Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Terminen — oft sind es die vielen kleinen Aufgaben, die Angehörige an die Grenze bringen. Genau dafür gibt es den Entlastungsbetrag: 131 € monatlich von der Pflegekasse, bereits ab Pflegegrad 1. Wir setzen ihn in konkrete Hilfe um — mit festen Bezugspersonen und planbaren Zeiten.
- 131 € im Monat ab Pflegegrad 1
- Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
- Ungenutzte Beträge prüfen wir für Sie

Kurz erklärt
Der Entlastungsbetrag ist ein Zuschuss der Pflegekasse von 131 € im Monat für alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben (§ 45b SGB XI). Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Hilfen eingesetzt – etwa Haushalt, Begleitung oder Betreuung. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können
Der Betrag ist für Hilfen gedacht, die Pflegebedürftige im Alltag stärken und Angehörige entlasten. Drei Beispiele aus unserem Alltag:
Haushalt und Einkauf
Wäsche, leichte Reinigung, der Wocheneinkauf – regelmäßig und mit fester Bezugsperson.
Begleitung und Gesellschaft
Zum Arzt, zur Apotheke, zum Friseur oder einfach ein Spaziergang mit Zeit für Gespräche.
Tagespflege
Auch Kosten, die nach der Kassenleistung in der Tagespflege bleiben, lassen sich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen – zum Beispiel in der Casa Savone.
Womit wir Sie konkret unterstützen
Haushalt, Einkauf und Essensorganisation
Leichte Reinigungsarbeiten, Wäsche, Einkäufe und auf Wunsch Hilfe bei der Essensplanung — die Dinge, die liegen bleiben, wenn Kraft und Zeit fehlen. Umfangreichere Unterstützung beschreibt unsere Seite Hauswirtschaft.
Begleitung im Alltag
Arzttermin, Apotheke, Friseur oder ein Spaziergang: Wir begleiten sicher und mit Zeit für Gespräche. Wichtige Wege werden wieder machbar — ohne dass Angehörige jedes Mal freinehmen müssen.
Aktivierung, Gespräche, Tagesstruktur
Gemeinsam reden, spielen, Rituale pflegen: Kleine Aktivierungen bringen Struktur und Lebensfreude in den Tag. Bei demenziellen Veränderungen arbeiten wir eng mit unserer Demenzbetreuung zusammen.
Stundenweise Entlastung der Angehörigen
Während wir da sind, haben Sie den Kopf frei — für Termine, Erledigungen oder schlicht eine Pause. Für längere Auszeiten gibt es zusätzlich die Verhinderungspflege.
Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
Als anerkannter Pflegedienst rechnen wir die Entlastungsleistungen direkt über den Entlastungsbetrag ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen.
Nicht genutzt? Oft noch nicht verloren
Viele Familien nutzen den Entlastungsbetrag monatelang nicht – meist, weil sie nichts von ihm wissen.
- Nicht abgerufene Monatsbeträge sammeln sich an.
- Sie lassen sich innerhalb einer Frist noch nachträglich einsetzen.
- Danach verfallen sie – deshalb lohnt es sich, früh nachzufragen.
Wie viel sich bei Ihnen angesammelt hat, fragen wir gern bei Ihrer Pflegekasse ab – kostenlos und unverbindlich.
Wer zahlt die Entlastungsleistungen?
Die zentrale Finanzierungsquelle ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — ein zweckgebundener Betrag der Pflegekasse, der ab Pflegegrad 1 zusteht und ausschließlich für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden kann.
| Wer zahlt | Leistung | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Entlastungsbetrag für Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt — ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Angebote wie unseren Pflegedienst. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
| Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2 zusätzlich kombinierbar: Pflegesachleistungen für Grundpflege und Betreuung durch den Pflegedienst. | § 36 SGB XI | je nach Pflegegrad |
| Privat | Wünsche über den Kassenanteil hinaus — etwa zusätzliche Stunden. Transparent kalkuliert und vorher besprochen. | — | nach Absprache |
Nicht abgerufene Entlastungsbeträge sind oft noch nicht verloren — was aus den Vormonaten übertragbar ist, prüfen wir für Sie. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Stand: Oktober 2026.
Änderungen ab 2027 angekündigt
Für 2027 ist eine Pflegereform angekündigt, die auch diese Leistung betreffen kann. Beschlossen ist noch nichts – wir aktualisieren diese Seite, sobald feststeht, was gilt. Bis dahin gelten die hier genannten Regeln und Beträge. Stand der Beträge auf dieser Seite: Oktober 2026.
So einfach kommen Sie zur Alltagshilfe
Anspruch prüfen
Der Entlastungsbetrag steht allen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Wir prüfen Ihren Anspruch und fragen bei Bedarf nach, ob aus den Vormonaten noch ungenutzte Beträge verfügbar sind.
Ergebnis: Sie wissen, was Ihnen zusteht
Hilfe planen
Gemeinsam legen wir fest, welche Unterstützung am meisten entlastet — und zu welchen Zeiten. Sie bekommen feste Bezugspersonen und einen verlässlichen Rhythmus.
Ergebnis: Ein Plan, der wirklich entlastet
Start und Abrechnung
Wir starten zum vereinbarten Termin und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ändert sich der Bedarf, passen wir Umfang und Zeiten unkompliziert an.
Ergebnis: Spürbare Entlastung, null Papierkram
Häufige Fragen zu Entlastungsleistungen
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) ist zweckgebunden: Er kann nur für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden — zum Beispiel für unsere Entlastungsleistungen.
Bekomme ich die 131 € ausgezahlt?
Nein, der Entlastungsbetrag ist keine Geldleistung. Er wird für tatsächlich erbrachte Leistungen verwendet — wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie müssen nichts vorstrecken.
Was passiert mit ungenutzten Beträgen?
Nicht abgerufene Monatsbeträge sammeln sich zunächst an und können innerhalb bestimmter Fristen noch eingesetzt werden — sie verfallen also nicht sofort. Was in Ihrem Fall noch verfügbar ist, fragen wir gern bei Ihrer Pflegekasse ab.
Reicht der Entlastungsbetrag für regelmäßige Hilfe?
Für einen festen wöchentlichen Rhythmus mit kleineren Einsätzen oft ja. Braucht es mehr, lässt sich der Betrag ab Pflegegrad 2 mit Pflegesachleistungen kombinieren — und für Auszeiten der Angehörigen mit der Verhinderungspflege. Was zusammen möglich ist, rechnen wir Ihnen vor.
Kann ich den Entlastungsbetrag für die Tagespflege nutzen?
Ja. Kosten, die nach der Leistung der Pflegekasse in der Tagespflege bleiben, lassen sich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen. Was das für Sie in der Tagespflege Casa Savone bedeutet, rechnen wir Ihnen gern vor.
Kostenlose Erstberatung
Erzählen Sie uns, was im Alltag am meisten drückt — wir sagen Ihnen, was sich über den Entlastungsbetrag abdecken lässt und wann wir starten können. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.