Pflegegrad beantragen: Der komplette Leitfaden 2026
Kurz erklärt
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst, wie selbstständig die Person im Alltag noch ist. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad zeigt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse.
Wichtig: Es geht nicht um eine Diagnose, sondern darum, was ein Mensch im Alltag noch selbst kann. Auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen werden seit 2017 gleichberechtigt eingestuft.
| Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Punkte in der Begutachtung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | gering | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | erheblich | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | schwer | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | schwerst | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung | 90 bis 100 |
Wann lohnt sich ein Antrag?
Ein Antrag lohnt sich, sobald jemand im Alltag regelmäßig Hilfe braucht – voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Typische Anzeichen:
- Waschen, Anziehen oder der Toilettengang klappen nicht mehr allein.
- Treppen, Aufstehen oder Gehen in der Wohnung werden unsicher.
- Medikamente werden vergessen oder verwechselt.
- Termine, Einkäufe oder Behördenpost überfordern.
- Die Person ist zeitweise verwirrt, unruhig oder ängstlich.
- Angehörige helfen täglich und kommen an ihre Grenzen.
Sie sind nicht sicher? Stellen Sie den Antrag trotzdem. Ein Antrag kostet nichts, und die Begutachtung zeigt, ob ein Pflegegrad vorliegt. Eine erste unverbindliche Einschätzung gibt Ihnen unser Pflegegrad-Rechner.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Die Schritte im Überblick
- Antrag stellen. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie kurz: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Angehörige können den Antrag mit Vollmacht stellen.
- Formular ausfüllen. Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Antragsformular. Füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es zurück.
- Pflegetagebuch führen. Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei geholfen wird und wie lange das dauert. Das hilft bei der Begutachtung.
- Begutachtung. Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich und vereinbart einen Termin – meist als Hausbesuch. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof.
- Bescheid. Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens und schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid.
- Leistungen nutzen – oder Widerspruch. Passt der Pflegegrad, beginnen Sie mit der Planung. Passt er nicht, können Sie Widerspruch einlegen.
Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des MD besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. In bestimmten Fällen ist die Begutachtung auch ohne Hausbesuch möglich, etwa telefonisch. Der Termin dauert meist rund eine Stunde.
Bewertet werden sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module:
- Mobilität – zum Beispiel Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – zum Beispiel Orientierung, Erinnern, Verstehen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – zum Beispiel Unruhe, Ängste, nächtliche Unruhe
- Selbstversorgung – zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen – zum Beispiel Medikamente, Verbände, Arztbesuche
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – zum Beispiel Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte
So bereiten Sie sich vor
- Arztberichte, Krankenhaus-Entlassbriefe und den aktuellen Medikamentenplan bereitlegen.
- Das Pflegetagebuch und eine Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial) mitnehmen.
- Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein und ergänzen dürfen.
- Ehrlich schildern, wie es an schlechten Tagen aussieht – nicht nur an guten.
- Viele Menschen wollen beim Termin besonders selbstständig wirken. Sprechen Sie vorher darüber, dass das nicht hilft.
Ausführliche Tipps finden Sie auf unserer Seite MD-Begutachtung vorbereiten. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Termin.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. Liegt die Person im Krankenhaus, im Hospiz oder wird sie palliativ versorgt, gelten kürzere Fristen.
Mit dem Bescheid erhalten Sie in der Regel auch das Gutachten des MD. Lesen Sie es in Ruhe: Stimmen die Angaben zu Mobilität, Selbstversorgung und Alltag? Fehlt etwas Wichtiges?
Was tun, wenn der Pflegegrad nicht passt?
Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Sie steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
- Widerspruch fristgerecht schriftlich einlegen – eine Begründung können Sie nachreichen.
- Das Gutachten Punkt für Punkt prüfen und notieren, was fehlt oder nicht stimmt.
- Belege sammeln: Pflegetagebuch, ärztliche Atteste, Berichte des Pflegedienstes.
- Die Begründung an die Pflegekasse schicken. Oft folgt eine erneute Begutachtung.
Hat sich der Zustand später verschlechtert, ist kein Widerspruch nötig. Dann stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung – der Ablauf ist derselbe wie beim Erstantrag.
Pflegegrad bewilligt – wie geht es weiter?
Mit dem Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen der Pflegekasse zu. Welche das sind und in welcher Höhe, erklärt unser Überblick Leistungen der Pflegekasse 2026. Drei Punkte sollten Sie gleich angehen:
- Entlastungsbetrag nutzen: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 (Stand: Oktober 2026) – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt. Mehr zum Entlastungsbetrag
- Beratungseinsatz bei Pflegegeld: Wer Pflegegeld bekommt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Beratungseinsatz buchen
- Pflege planen: Wer pflegt, wer hilft, was braucht die Wohnung? Unser Leitfaden Pflege zu Hause organisieren hilft beim Start.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt; das Formular schickt die Pflegekasse zu.
Ab wann zahlt die Pflegekasse?
Frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde – vorausgesetzt, der Pflegegrad wird bewilligt. Deshalb sollten Sie den Antrag nicht aufschieben.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
In der Regel höchstens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags. Im Krankenhaus, im Hospiz oder bei palliativer Versorgung gelten kürzere Fristen.
Darf ich bei der Begutachtung dabei sein?
Ja. Angehörige oder eine vertraute Person sollten sogar dabei sein. Sie können ergänzen, was im Alltag wirklich nötig ist. Auch eine Pflegekraft kann Sie begleiten.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Prüfen Sie das Gutachten und begründen Sie, was fehlt. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Quellen & fachliche Prüfung
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit (öffnet in neuem Fenster)
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (öffnet in neuem Fenster)
- § 18 SGB XI – Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (öffnet in neuem Fenster)
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (öffnet in neuem Fenster)
- § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungseinsatz (öffnet in neuem Fenster)
Beträge: Stand Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
- Autor
- Redaktion SAV Pflegeleicht
- Fachlich geprüft von
- Die fachliche Prüfung durch eine Pflegefachkraft steht noch aus.
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