Was zahlt die Pflegekasse? Der Pflegekosten-Rechner
Wählen Sie den Pflegegrad und wer die Pflege übernimmt. Der Rechner zeigt, welche Leistungen der Pflegekasse dazugehören – pro Monat und pro Jahr.
- Alle wichtigen Leistungen auf einen Blick
- Mit Kombinationsleistung
- Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät
Kurz erklärt
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse entweder Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen), Pflegesachleistung (für den Pflegedienst) oder eine Mischung aus beidem. Dazu kommen Leistungen, die Sie zusätzlich nutzen können – etwa der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat oder der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Leistungen berechnen
Das Ergebnis aktualisiert sich sofort, sobald Sie etwas auswählen.
Hinweis: Unverbindliche Orientierung – ersetzt nicht die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF. Den Pflegegrad legt allein Ihre Pflegekasse fest.
Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät: Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser, nichts wird an uns oder Dritte gesendet. Zwischenstände merkt sich nur dieser Browser-Tab – beim Schließen sind sie gelöscht.
Die Leistungen kurz erklärt
- Pflegegeld
- Für Angehörige oder Freunde, die pflegen – wird monatlich an die pflegebedürftige Person überwiesen (ab Pflegegrad 2).
- Pflegesachleistung
- Für einen Pflegedienst wie uns – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab (ab Pflegegrad 2).
- Kombinationsleistung
- Pflegedienst und Angehörige teilen sich die Pflege; der nicht genutzte Teil der Sachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
- Tagespflege
- Eigenes Budget ab Pflegegrad 2 – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.
- Entlastungsbetrag
- 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 für anerkannte Entlastungsangebote.
- Gemeinsamer Jahresbetrag
- 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Häufige Fragen zum Pflegekosten-Rechner
Woher stammen die Beträge im Rechner?
Die Beträge stehen im Sozialgesetzbuch XI. Wir pflegen sie an einer zentralen Stelle, damit alle Seiten dieselben Zahlen zeigen – Stand: Oktober 2026. Verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Was ist die Kombinationsleistung?
Sie können Pflegedienst und Pflegegeld mischen. Nutzen Sie zum Beispiel 60 % der Pflegesachleistung für den Pflegedienst, bekommen Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Der Rechner zeigt Ihnen beide Anteile.
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Die Tagespflege hat ein eigenes Budget (§ 41 SGB XI) und mindert weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Mehr dazu auf der Seite Tagespflege Casa Savone.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden. Wie Sie den Betrag sinnvoll einsetzen, steht auf der Seite Entlastungsbetrag.
Muss ich beim Pflegegeld etwas beachten?
Ja. Wer nur Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Den Besuch übernehmen wir gern – die Kosten trägt die Pflegekasse.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser, es wird nichts an uns oder Dritte gesendet.
Wir rechnen es gemeinsam durch
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen – und was davon wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.