Pflegeleistungen im Überblick – Karlsruhe, Weingarten und Umgebung
Pflege, Betreuung und Hilfe im Alltag aus einer Hand – in Karlsruhe, Weingarten und Umgebung. Wählen Sie aus, was Sie brauchen, oder lassen Sie sich kostenlos beraten.
Hier finden Sie alles, was wir tun – sortiert nach drei Fragen: Welche Versorgungsform passt? Welche Pflege brauchen Sie zu Hause? Und welche Services erleichtern den Alltag rundherum? Sie müssen sich nicht vorher entscheiden: Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir gemeinsam, was Sie brauchen.
Lesezeit ca. 8 Min. · Aktualisiert am 11.07.2026
Versorgungsformen
Welche Versorgung passt zu Ihnen?
Ändert sich der Bedarf, wechseln Sie nicht den Dienst – nur die Versorgungsform.
Pflegebedarf in 2 Minuten klärenPflegebedarfin2Minutenklären
Vier kurze Fragen – danach wissen Sie, welche Versorgung passen kann und was der nächste Schritt ist.
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Frage 1 von 4
Wo soll die Unterstützung stattfinden?
Kosten
Wer zahlt was?
Die häufigste Frage — und die, an der die meisten Angehörigen verzweifeln. Kurz gefasst: Die Pflegekasse zahlt die Pflege, die Krankenkasse zahlt die Medizin, und was keinen Kostenträger hat, wird privat abgerechnet. Voraussetzung für fast alles auf der Seite der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad.
Wer zahlt was?
Wer zahlt
Leistung
Rechtsgrundlage
Betrag
Pflegekasse
Pflegesachleistungen — ambulante Pflege durch den Pflegedienst: Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.
§ 36 SGB XI
je nach Pflegegrad
Pflegekasse
Entlastungsbetrag — zweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft, verfällt bei Nichtnutzung.
§ 45b SGB XI
131 € monatlich
Pflegekasse
Verhinderungspflege — Ersatz, wenn die pflegende Person ausfällt. Das Pflegegeld läuft anteilig weiter.
§ 39 SGB XI
bis 56 Tage im Jahr
Pflegekasse
Pflegehilfsmittel — technische Hilfsmittel wie der Hausnotruf und Hilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe. Ihren Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
§ 40 SGB XI
Zuschuss der Pflegekasse
Pflegekasse
Pflegekurse für pflegende Angehörige.
§ 45 SGB XI
kostenfrei
Krankenkasse
Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung — Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse.
§ 37 SGB V
i. d. R. Krankenkasse
Privat
Leistungen ohne Kostenträger — zum Beispiel der Pflegemeister-Hausservice oder Leistungen über den Kassenanteil hinaus.
—
nach Absprache
Leistungen der Pflegekasse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus, die Behandlungspflege der Krankenkasse eine ärztliche Verordnung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Pflegegrad, Diagnose und Wohnsituation ab. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Stand: Oktober 2026.
Ablauf
So starten wir
01
Klarheit im Erstgespräch
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und sortieren die Lage: Was ist der akute Bedarf, was zahlt welche Kasse, was ist realistisch. Sie müssen vorher nichts wissen und nichts vorbereiten.
→ Ergebnis: Sie wissen, wo Sie stehen
02
Plan statt Chaos
Sie erhalten einen Versorgungsplan, der zu Ihrem Alltag passt — mit fester Bezugspflegekraft, verlässlichen Zeiten und einer klaren Antwort darauf, wer welche Leistung bezahlt. Anträge stellen wir für Sie.
→ Ergebnis: Ein Plan, den alle verstehen
03
Stabilität im Alltag
Wir starten und passen die Versorgung an, wenn sich etwas ändert — ein neuer Pflegegrad, ein Krankenhausaufenthalt, eine Verschlechterung. Sie haben einen Ansprechpartner, nicht zehn.
→ Ergebnis: Sicherheit, die bleibt
Bewertungen
Was Familien über uns sagenWasFamilienüberunssagen
SAV Pflegeleicht GmbH hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Von Beginn an fühlten wir uns durch die herzliche und professionelle Betreuung gut aufgehoben. Das Team ist nicht nur äußerst kompetent und zuverlässig, sondern auch sehr empathisch und freundlich. Termine wurden stets pünktlich eingehalten und das Personal war immer flexibel und bereit, auf meine individuellen Bedürfnisse einzugehen.
Riccardo Di SabatinoAngehörige · via Google
★★★★★
Ein sehr zuvorkommendes, kompetentes, freundliches und sehr flexibles Team macht hier einen sehr guten Job. Wir waren mit jeder einzelnen Pflegekraft, die zu meiner Mutter nach Hause kam, zufrieden — alle freundlich und hilfsbereit.
Michael SchenkAngehörige · via Google
★★★★★
Die Mitarbeiter sowie auch die Führung sind kompetent, freundlich und super empathisch im Umgang mit den Patienten und Angehörigen. Man merkt, dass sie lieben, was sie tun. Kurzum: Toller Pflegeservice!
Annika BeckAngehörige · via Google
Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und sind dort öffentlich einsehbar. Wir zeigen eine Auswahl. Ob die Verfasser unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben, prüfen wir nicht.
Fragen
Häufige Fragen zu unseren LeistungenHäufigeFragenzuunserenLeistungen
Welche Leistung passt zu meiner Situation?
Das lässt sich aus der Ferne nicht sagen — und Sie müssen es auch nicht selbst herausfinden. Als Faustregel: Geht es um Körperpflege und Mobilität, ist die Grundpflege der Einstieg. Geht es um Medikamente, Spritzen oder Wunden, brauchen Sie Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Geht es um Einsamkeit und Alltag, sind Betreuungsleistungen und Hauswirtschaft richtig. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir das in einer Stunde bei Ihnen zu Hause.
Was zahlt die Pflegekasse, was die Krankenkasse?
Die Pflegekasse (SGB XI) zahlt die Pflege: Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Krankenkasse (SGB V) zahlt die medizinische Behandlungspflege — Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung — und dafür brauchen Sie keine Pflegestufe, sondern eine ärztliche Verordnung. Beides läuft oft parallel; wir rechnen mit beiden Kassen direkt ab.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für Leistungen der Pflegekasse ja. Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt sie nichts. Für die Behandlungspflege der Krankenkasse dagegen nicht — dort genügt eine ärztliche Verordnung. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, stellen wir den Antrag mit Ihnen und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.
Wie schnell können wir starten?
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. In dringenden Fällen — etwa nach einer Krankenhausentlassung — beginnen wir oft innerhalb weniger Tage. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, was realistisch ist, statt einen Termin zu versprechen, den wir nicht halten können.
Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?
Ja, das ist eher die Regel als die Ausnahme. Grundpflege über die Pflegekasse, Behandlungspflege über die Krankenkasse und Betreuung über den Entlastungsbetrag laufen problemlos nebeneinander. Wir stellen die Kombination so zusammen, dass die Ansprüche ausgeschöpft werden und nichts doppelt abgerechnet wird.
Kostenlose Erstberatung
Sie müssen nicht wissen, welche Leistung Sie brauchen. Sagen Sie uns, was los ist — den Rest sortieren wir gemeinsam. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.