
Die meisten Familien kommen mit einer von drei Fragen zu uns: Wer wäscht meine Mutter, wenn ich es nicht mehr schaffe? Wer sorgt dafür, dass sie nicht allein ist? Und wer füllt die Formulare aus?
Danach sind unsere Leistungen sortiert. Pflege zu Hause ist alles, was am Menschen geschieht — von der Körperpflege bis zur Wundversorgung. Alltag und Haushalt hält den Alltag am Laufen. Wohnen und Betreuung greift, wenn Stunden am Tag nicht mehr reichen. Sicherheit zu Hause verhindert, dass etwas passiert. Und Beratung und Anträge nimmt Ihnen den Papierkram ab.
Sie müssen sich nicht vorher entscheiden. Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir gemeinsam, was Sie brauchen — und sagen Ihnen ehrlich, was Sie nicht brauchen.
Der Rahmen für alles: Eine feste Pflegekraft kommt zu festen Zeiten zu Ihnen nach Hause. Wir stimmen die Einsätze mit Ihnen und Ihrem Arzt ab und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, Essen reichen, Inkontinenzversorgung. Die Leistung, mit der die meisten anfangen — abgerechnet als Pflegesachleistung über die Pflegekasse.
Medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung: Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, Verbände. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.
Fachgerechte Versorgung chronischer und akuter Wunden, dokumentiert und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Teil der Behandlungspflege und damit ebenfalls eine Leistung der Krankenkasse.
Wir stellen Medikamente richtig, kontrollieren die Einnahme und behalten Wechselwirkungen und Nachschub im Blick. Für viele Familien der Punkt, an dem die größte Sorge verschwindet.
Einkaufen, kochen, Wäsche, Reinigung. Über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich lässt sich ein Teil davon abdecken, ohne dass Ihre Pflegesachleistungen angetastet werden.
Zeit statt Aufgaben: Gespräch, Spaziergang, Begleitung zum Arzt, gemeinsame Beschäftigung. Gerade für Menschen, die viel allein sind, ist das oft die wichtigste Stunde der Woche.
Betreuung von Menschen mit Demenz — mit festen Bezugspersonen, verlässlichen Abläufen und Ruhe. Wir beraten auch Angehörige, die mit den Veränderungen allein nicht zurechtkommen.
Warme Mahlzeiten, regelmäßig nach Hause geliefert. Für viele Alleinlebende die einzige verlässliche Mahlzeit am Tag — und der tägliche Kontakt, der auffällt, wenn etwas nicht stimmt.
Tagsüber betreut in unserer Tagespflege in Weingarten, abends wieder zu Hause. Entlastet pflegende Angehörige, ohne dass jemand aus seiner Wohnung ausziehen muss.
Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist rund um die Uhr da. Die Lösung, wenn stundenweise Einsätze nicht mehr reichen, ein Heim aber nicht in Frage kommt.
Individuelle Begleitung für Menschen, die selbstbestimmt leben wollen — im Alltag, im Beruf, in der Freizeit. Kein Pflegeprogramm, sondern Unterstützung nach Ihren Vorgaben.
Wohnen mit Sicherheit im Rücken: eigene Wohnung, aber mit Betreuung und Hilfe in Reichweite. Für Menschen, die nicht mehr ganz allein wohnen möchten.
Hilfe auf Knopfdruck, Tag und Nacht. Wir wählen das Gerät aus, prüfen den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 1 SGB XI, lassen es installieren und legen mit Ihnen die Notfallkette fest.
Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel: monatlicher Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Wir prüfen ihn, stellen den Antrag und organisieren die Lieferung nach Hause.
Kleinreparaturen, Sicherheitscheck gegen Stolperfallen, Montage von Haltegriffen und Handläufen. Keine Kassenleistung — eine Privatleistung mit vorab genanntem Preis.
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Wir stellen den Antrag mit Ihnen und sorgen dafür, dass der tatsächliche Hilfebedarf darin auch vorkommt.
Wir bereiten Sie auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor und sind auf Wunsch dabei. Ein gut vorbereiteter Termin entscheidet über den Pflegegrad — und damit über alles Weitere.
Pflichtberatung für alle, die Pflegegeld beziehen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir übernehmen den Termin und die Meldung an die Kasse.
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI — für Betreuung und Hauswirtschaft. Er verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn einsetzen.
Wenn die pflegende Person ausfällt oder in Urlaub fährt: Ersatzpflege für bis zu 56 Tage im Jahr nach § 39 SGB XI. Das Pflegegeld läuft anteilig weiter.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Wir prüfen, wie viel Ihnen noch zur Verfügung steht, und planen den Einsatz mit Ihnen.
Nach dem Krankenhausaufenthalt geht es oft schnell. Wir stimmen uns mit der Klinik ab, organisieren die Versorgung zu Hause und sorgen dafür, dass am Entlassungstag alles steht.
Verordnungen für die Behandlungspflege müssen ärztlich ausgestellt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Wir behalten Fristen und Folgeverordnungen im Blick, damit die Versorgung nicht abreißt.
Pflegekurse für Angehörige sind nach § 45 SGB XI kostenfrei. Wir zeigen Ihnen, wie Sie rückenschonend heben, richtig lagern und mit schwierigen Situationen umgehen.
Ein Wechsel ist möglich und meist unkomplizierter als befürchtet. Wir übernehmen die Kündigung, die Übergabe und die Abstimmung mit der Pflegekasse.
Die häufigste Frage — und die, an der die meisten Angehörigen verzweifeln. Kurz gefasst: Die Pflegekasse zahlt die Pflege, die Krankenkasse zahlt die Medizin, und was keinen Kostenträger hat, wird privat abgerechnet. Voraussetzung für fast alles auf der Seite der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad.
| Kostenträger | Leistung | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|---|
| KostenträgerPflegekasse | LeistungPflegesachleistungen — ambulante Pflege durch den Pflegedienst: Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft. | Betragje nach Pflegegrad | Grundlage§ 36 SGB XI |
| KostenträgerPflegekasse | LeistungEntlastungsbetrag — zweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft, verfällt bei Nichtnutzung. | Betrag131 € monatlich | Grundlage§ 45b SGB XI |
| KostenträgerPflegekasse | LeistungVerhinderungspflege — Ersatz, wenn die pflegende Person ausfällt. Das Pflegegeld läuft anteilig weiter. | Betragbis 56 Tage im Jahr | Grundlage§ 39 SGB XI |
| KostenträgerPflegekasse | LeistungPflegehilfsmittel — technische Hilfsmittel wie der Hausnotruf und Hilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe. Ihren Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. | BetragZuschuss der Pflegekasse | Grundlage§ 40 SGB XI |
| KostenträgerPflegekasse | LeistungPflegekurse für pflegende Angehörige. | Betragkostenfrei | Grundlage§ 45 SGB XI |
| KostenträgerKrankenkasse | LeistungBehandlungspflege auf ärztliche Verordnung — Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse. | Betragi. d. R. Krankenkasse | Grundlage§ 37 SGB V |
| KostenträgerPrivat | LeistungLeistungen ohne Kostenträger — zum Beispiel der Pflegemeister-Hausservice oder Leistungen über den Kassenanteil hinaus. | Betragnach Absprache |
Leistungen der Pflegekasse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus, die Behandlungspflege der Krankenkasse eine ärztliche Verordnung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Pflegegrad, Diagnose und Wohnsituation ab. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und sortieren die Lage: Was ist der akute Bedarf, was zahlt welche Kasse, was ist realistisch. Sie müssen vorher nichts wissen und nichts vorbereiten.
Sie erhalten einen Versorgungsplan, der zu Ihrem Alltag passt — mit fester Bezugspflegekraft, verlässlichen Zeiten und einer klaren Antwort darauf, wer welche Leistung bezahlt. Anträge stellen wir für Sie.
Wir starten und passen die Versorgung an, wenn sich etwas ändert — ein neuer Pflegegrad, ein Krankenhausaufenthalt, eine Verschlechterung. Sie haben einen Ansprechpartner, nicht zehn.
Sie müssen nicht wissen, welche Leistung Sie brauchen. Sagen Sie uns, was los ist — den Rest sortieren wir gemeinsam. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Das lässt sich aus der Ferne nicht sagen — und Sie müssen es auch nicht selbst herausfinden. Als Faustregel: Geht es um Körperpflege und Mobilität, ist die Grundpflege der Einstieg. Geht es um Medikamente, Spritzen oder Wunden, brauchen Sie Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Geht es um Einsamkeit und Alltag, sind Betreuungsleistungen und Hauswirtschaft richtig. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir das in einer Stunde bei Ihnen zu Hause.
Die Pflegekasse (SGB XI) zahlt die Pflege: Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Krankenkasse (SGB V) zahlt die medizinische Behandlungspflege — Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung — und dafür brauchen Sie keine Pflegestufe, sondern eine ärztliche Verordnung. Beides läuft oft parallel; wir rechnen mit beiden Kassen direkt ab.
Für Leistungen der Pflegekasse ja. Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt sie nichts. Für die Behandlungspflege der Krankenkasse dagegen nicht — dort genügt eine ärztliche Verordnung. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, stellen wir den Antrag mit Ihnen und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. In dringenden Fällen — etwa nach einer Krankenhausentlassung — beginnen wir oft innerhalb weniger Tage. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, was realistisch ist, statt einen Termin zu versprechen, den wir nicht halten können.
Ja, das ist eher die Regel als die Ausnahme. Grundpflege über die Pflegekasse, Behandlungspflege über die Krankenkasse und Betreuung über den Entlastungsbetrag laufen problemlos nebeneinander. Wir stellen die Kombination so zusammen, dass die Ansprüche ausgeschöpft werden und nichts doppelt abgerechnet wird.