SAV Pflegeleicht
Leistungen · Sicherheit zu Hause

Hausnotruf in Weingarten (Baden) und Karlsruhe

Ein Knopfdruck holt Hilfe — Tag und Nacht. Wir suchen mit Ihnen das passende Gerät aus, prüfen den Zuschuss Ihrer Pflegekasse, lassen den Hausnotruf durch unseren Technik-Partner installieren und legen fest, wer im Ernstfall verständigt wird.

Leistungen im Detail

Was wir für Sie übernehmen

01 /

Das passende Gerät finden

Ein stationärer Hausnotruf besteht aus einer Basisstation in der Wohnung und einem Funksender, den Sie als Armband oder Kette tragen. Ein mobiles Gerät funktioniert auch unterwegs. Daneben gibt es Systeme mit Zusatzfunktionen. Wir gehen mit Ihnen durch, welche Lösung zu Ihrem Alltag passt — und welche Sie nicht brauchen.

02 /

Zuschuss der Pflegekasse prüfen

Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen den Antrag und begleiten Sie, falls die Kasse Rückfragen hat.

03 /

Installation über unseren Technik-Partner

Die Geräte werden von einem Technik-Partner angeschlossen und eingerichtet. Wir stimmen den Termin ab und sind dabei, wenn Sie das möchten. Sie müssen sich um nichts selbst kümmern.

04 /

Schlüsselmanagement, Notfallkette und Proberuf

Wir legen mit Ihnen fest, wer im Notfall in welcher Reihenfolge verständigt wird — Angehörige, Nachbarn, Rettungsdienst. Damit im Ernstfall niemand vor einer verschlossenen Tür steht, klären wir das Schlüsselmanagement. Anschließend testen wir alles mit einem Proberuf, damit Sie den Ablauf einmal erlebt haben.

05 /

Einbindung in Ihren Versorgungsplan

Der Hausnotruf ersetzt keine Pflege, er ergänzt sie. Wir tragen ihn in Ihren Versorgungsplan ein, damit er zu den übrigen Einsätzen passt und Ihre Angehörigen wissen, was wann greift.

Kosten & Kostenträger

Wer zahlt den Hausnotruf?

Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Eine Betragshöhe nennen wir erst, wenn wir Ihren Anspruch geprüft haben.

KostenträgerLeistungBetragGrundlage
KostenträgerPflegekasseLeistungHausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel — Beteiligung an Anschluss und laufender Gebühr. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ihren Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.BetragZuschuss der PflegekasseGrundlage§ 40 Abs. 1 SGB XI
KostenträgerPrivatLeistungZusatzfunktionen und Leistungen über den Anteil der Pflegekasse hinaus — nur auf Ihren Wunsch, transparent kalkuliert.Betragnach Absprache
Hinweis /

Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Ablauf

So starten wir

01

Klarheit im Erstgespräch

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, sehen uns die Wohnung an und klären, wie oft Sie allein sind und wo Sie sich unsicher fühlen. Danach wissen Sie, welches Gerät passt und was die Pflegekasse dazu beiträgt.

→ Ergebnis: Sie kennen die nächsten Schritte
02

Antrag und Installation

Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und stimmen den Installationstermin mit unserem Technik-Partner ab. Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, sobald der Termin steht.

→ Ergebnis: Gerät angeschlossen, Antrag gestellt
03

Notfallkette und Proberuf

Wir halten schriftlich fest, wer im Notfall verständigt wird, klären den Schlüssel und führen einen Proberuf durch. Ändert sich etwas — eine neue Telefonnummer, ein Umzug der Tochter — passen wir die Kette an.

→ Ergebnis: Sicherheit, die im Ernstfall trägt

Was gut dazu passt

Der Hausnotruf wirkt am besten, wenn er Teil eines Ganzen ist. Kommt regelmäßig jemand vorbei, fallen Veränderungen früher auf — unsere Grundpflege und die Betreuungsleistungen sind die häufigste Ergänzung.

Wer einen Hausnotruf beantragt, hat meist auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — beides läuft über dieselbe Pflegekasse und wir stellen beide Anträge in einem Zug. Liegt noch kein Pflegegrad vor, beginnen wir dort: Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss.

Zahlen & Fakten

Warum Familien uns vertrauen

700+
Betreute Fälle
in der Region
500+
Klienten
50+
Mitarbeitende
1,0
MD-Note
Medizinischer Dienst
5,0
Google-Bewertung
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24 h
Rückmeldung
nach Ihrer Anfrage
20 km
Einzugsgebiet
rund um Weingarten (Baden)
3
Standorte
Weingarten, Karlsruhe, Casa Savone
Kontakt

Kostenlose Erstberatung

Wir sehen uns Ihre Wohnung an und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Hausnotruf sinnvoll ist. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Hausnotruf

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 Abs. 1 SGB XI. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Wie hoch der Zuschuss in Ihrem Fall ausfällt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch — wir nennen keine Beträge, die wir nicht belegen können.

Stationär oder mobil — was ist der Unterschied?

Ein stationäres Gerät arbeitet mit einer Basisstation in der Wohnung; den Funksender tragen Sie als Armband oder Kette. Es hilft dort, wo Sie sich die meiste Zeit aufhalten. Ein mobiles Gerät funktioniert auch außer Haus. Welches System passt, hängt davon ab, wie oft Sie unterwegs sind.

Wer kommt, wenn ich den Knopf drücke?

Das legen Sie mit uns vorher fest. In der Notfallkette steht, wer in welcher Reihenfolge verständigt wird — zum Beispiel zuerst die Tochter, dann der Nachbar, dann der Rettungsdienst. Wir schreiben die Kette auf und testen sie mit einem Proberuf.

Was passiert, wenn niemand die Tür öffnen kann?

Dafür klären wir das Schlüsselmanagement, bevor der Notfall eintritt. Ein Schlüssel wird an einer vereinbarten Stelle hinterlegt, damit im Ernstfall niemand die Tür aufbrechen muss.

Muss ich das Gerät selbst anschließen?

Nein. Die Installation übernimmt unser Technik-Partner. Wir stimmen den Termin ab und begleiten ihn auf Wunsch.