SAV Pflegeleicht
Leistungen · Sicherheit zu Hause

Pflegehilfsmittel in Weingarten (Baden) und Karlsruhe

Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel: Wer zu Hause pflegt, braucht diese Dinge jeden Tag — und der Pflegekasse steht ein monatlicher Anspruch darauf gegenüber. Wir prüfen ihn, stellen den Antrag und sorgen dafür, dass die Lieferung regelmäßig bei Ihnen ankommt.

Leistungen im Detail

Was wir für Sie übernehmen

01 /

Anspruchscheck und Antrag bei der Pflegekasse

Wir prüfen, ob Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zustehen, und übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie müssen kein Formular ausfüllen und nichts hinterhertelefonieren. Wenn die Kasse Rückfragen stellt, beantworten wir sie.

02 /

Auswahl und Lieferung nach Hause

Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und weitere Verbrauchshilfsmittel: Wir gehen mit Ihnen durch, was Sie tatsächlich brauchen — Größen, Mengen, Hautverträglichkeit. Die Lieferung kommt regelmäßig direkt zu Ihnen nach Hause, den Rhythmus stimmen wir mit Ihnen ab.

03 /

Einweisung und Lagerungstipps

Wir zeigen Ihnen, wie die Hilfsmittel richtig angewendet und hygienisch gelagert werden. Das klingt nebensächlich, spart aber Verbrauch und beugt Hautproblemen und Infektionen vor. Bei Bedarf zeigen wir es auch pflegenden Angehörigen.

Kosten & Kostenträger

Wer zahlt die Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Leistung der Pflegekasse. Sie werden monatlich gewährt und direkt mit der Kasse abgerechnet — Sie müssen nichts vorstrecken.

KostenträgerLeistungBetragGrundlage
KostenträgerPflegekasseLeistungPflegehilfsmittel zum Verbrauch — monatlicher Anspruch, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und Pflege zu Hause. Ihren Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.BetragZuschuss der PflegekasseGrundlage§ 40 Abs. 2 SGB XI
KostenträgerPrivatLeistungProdukte über den monatlichen Anspruch hinaus — nur auf Ihren Wunsch, transparent kalkuliert.Betragnach Absprache
Hinweis /

Der Anspruch besteht, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist und die Pflege zu Hause stattfindet. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Ablauf

So starten wir

01

Klarheit im Erstgespräch

Wir sehen uns an, wie bei Ihnen gepflegt wird, und klären, welche Hilfsmittel im Alltag wirklich gebraucht werden. Sie erfahren, ob ein Anspruch besteht und was der Antrag voraussetzt.

→ Ergebnis: Sie wissen, was Ihnen zusteht
02

Antrag ohne Papierkram

Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und legen die Produktauswahl mit Ihnen fest. Sobald die Kasse zugestimmt hat, melden wir uns bei Ihnen.

→ Ergebnis: Antrag gestellt, Auswahl steht
03

Lieferung, die von allein kommt

Die Hilfsmittel kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Ändert sich der Bedarf, passen wir die Zusammenstellung an — Sie müssen nicht daran denken, nachzubestellen.

→ Ergebnis: Nachschub ohne Aufwand

Was gut dazu passt

Pflegehilfsmittel sind selten das einzige Thema. Wer sie braucht, pflegt in der Regel zu Hause — dann lohnt der Blick auf die Grundpflege, mit der wir Angehörige entlasten, und auf die Entlastungsleistungen, die zusätzlich zur Verfügung stehen.

Beides setzt einen Pflegegrad voraus. Liegt noch keiner vor, ist der Antrag auf einen Pflegegrad der erste Schritt — wir begleiten ihn und bereiten Sie auf die MD-Begutachtung vor. Technische Pflegehilfsmittel wie der Hausnotruf laufen über denselben Paragraphen und lassen sich im selben Zug beantragen.

Zahlen & Fakten

Warum Familien uns vertrauen

700+
Betreute Fälle
in der Region
500+
Klienten
50+
Mitarbeitende
1,0
MD-Note
Medizinischer Dienst
5,0
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24 h
Rückmeldung
nach Ihrer Anfrage
20 km
Einzugsgebiet
rund um Weingarten (Baden)
3
Standorte
Weingarten, Karlsruhe, Casa Savone
Kontakt

Kostenlose Erstberatung

Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den Antrag. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Gemeint sind Produkte, die beim Pflegen aufgebraucht werden — zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Welche Produkte Ihre Pflegekasse im Einzelnen übernimmt, prüfen wir im Erstgespräch und stellen die Auswahl mit Ihnen zusammen.

Brauche ich dafür einen Pflegegrad?

Ja. Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus und gilt für die Pflege zu Hause. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Nein. Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie unterschreiben, den Rest machen wir — auch die Rückfragen der Kasse.

Was kostet mich das?

Der monatliche Anspruch wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet, Sie strecken nichts vor. Wie hoch er ausfällt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Produkte, die darüber hinausgehen, bestellen wir nur nach Absprache mit Ihnen.

Wie oft wird geliefert?

Der Anspruch besteht monatlich. Die Lieferung kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause; den Rhythmus und die Menge stimmen wir mit Ihnen ab, damit nichts liegen bleibt und nichts fehlt.