Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatlich kostenlos
Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel: Wer zu Hause pflegt, braucht diese Dinge jeden Tag — und der Pflegekasse steht ein monatlicher Anspruch darauf gegenüber. Wir prüfen ihn, stellen den Antrag und sorgen dafür, dass die Lieferung regelmäßig bei Ihnen ankommt.
Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Wir prüfen den Anspruch, stellen den Antrag und sorgen dafür, dass die Lieferung regelmäßig ankommt.
Lesezeit ca. 3 Min. · Aktualisiert am 11.07.2026
Leistungen
Was wir für Sie übernehmen
01
Anspruchscheck und Antrag bei der Pflegekasse
Wir prüfen, ob Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zustehen, und übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie müssen kein Formular ausfüllen und nichts hinterhertelefonieren. Wenn die Kasse Rückfragen stellt, beantworten wir sie.
02
Auswahl und Lieferung nach Hause
Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und weitere Verbrauchshilfsmittel: Wir gehen mit Ihnen durch, was Sie tatsächlich brauchen — Größen, Mengen, Hautverträglichkeit. Die Lieferung kommt regelmäßig direkt zu Ihnen nach Hause, den Rhythmus stimmen wir mit Ihnen ab.
03
Einweisung und Lagerungstipps
Wir zeigen Ihnen, wie die Hilfsmittel richtig angewendet und hygienisch gelagert werden. Das klingt nebensächlich, spart aber Verbrauch und beugt Hautproblemen und Infektionen vor. Bei Bedarf zeigen wir es auch pflegenden Angehörigen.
Produkte
Was dazugehört
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen zum Beispiel:
Einmalhandschuhe
Hände- und Flächendesinfektion
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Mundschutz
Schutzschürzen
Fingerlinge
Welche Produkte und Mengen Sie wirklich brauchen, stellen wir im Erstgespräch mit Ihnen zusammen – Größen und Hautverträglichkeit inklusive.
Anspruch prüfen lassen
Sagen Sie uns kurz, wer zu Hause gepflegt wird und ob ein Pflegegrad vorliegt. Wir melden uns und übernehmen den Antrag. Bitte senden Sie uns keine Diagnosen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Leistung der Pflegekasse. Sie werden monatlich gewährt und direkt mit der Kasse abgerechnet — Sie müssen nichts vorstrecken.
Wer zahlt die Pflegehilfsmittel?
Wer zahlt
Leistung
Rechtsgrundlage
Betrag
Pflegekasse
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — monatlicher Anspruch, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und Pflege zu Hause. Ihren Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Zuschuss der Pflegekasse
Privat
Produkte über den monatlichen Anspruch hinaus — nur auf Ihren Wunsch, transparent kalkuliert.
—
nach Absprache
Der Anspruch besteht, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist und die Pflege zu Hause stattfindet. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Stand: Oktober 2026.
Ablauf
So starten wir
01
Klarheit im Erstgespräch
Wir sehen uns an, wie bei Ihnen gepflegt wird, und klären, welche Hilfsmittel im Alltag wirklich gebraucht werden. Sie erfahren, ob ein Anspruch besteht und was der Antrag voraussetzt.
→ Ergebnis: Sie wissen, was Ihnen zusteht
02
Antrag ohne Papierkram
Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und legen die Produktauswahl mit Ihnen fest. Sobald die Kasse zugestimmt hat, melden wir uns bei Ihnen.
→ Ergebnis: Antrag gestellt, Auswahl steht
03
Lieferung, die von allein kommt
Die Hilfsmittel kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Ändert sich der Bedarf, passen wir die Zusammenstellung an — Sie müssen nicht daran denken, nachzubestellen.
→ Ergebnis: Nachschub ohne Aufwand
Im Zusammenhang
Was gut dazu passt
Pflegehilfsmittel sind selten das einzige Thema. Wer sie braucht, pflegt in der Regel zu Hause — dann lohnt der Blick auf die Grundpflege, mit der wir Angehörige entlasten, und auf die Entlastungsleistungen, die zusätzlich zur Verfügung stehen.
Beides setzt einen Pflegegrad voraus. Liegt noch keiner vor, ist der Antrag auf einen Pflegegrad der erste Schritt — wir begleiten ihn und bereiten Sie auf die MD-Begutachtung vor. Technische Pflegehilfsmittel wie der Hausnotruf laufen über denselben Paragraphen und lassen sich im selben Zug beantragen.
Bewertungen
Was Familien über uns sagenWasFamilienüberunssagen
SAV Pflegeleicht GmbH hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Von Beginn an fühlten wir uns durch die herzliche und professionelle Betreuung gut aufgehoben. Das Team ist nicht nur äußerst kompetent und zuverlässig, sondern auch sehr empathisch und freundlich. Termine wurden stets pünktlich eingehalten und das Personal war immer flexibel und bereit, auf meine individuellen Bedürfnisse einzugehen.
Riccardo Di SabatinoAngehörige · via Google
★★★★★
Ein sehr zuvorkommendes, kompetentes, freundliches und sehr flexibles Team macht hier einen sehr guten Job. Wir waren mit jeder einzelnen Pflegekraft, die zu meiner Mutter nach Hause kam, zufrieden — alle freundlich und hilfsbereit.
Michael SchenkAngehörige · via Google
★★★★★
Die Mitarbeiter sowie auch die Führung sind kompetent, freundlich und super empathisch im Umgang mit den Patienten und Angehörigen. Man merkt, dass sie lieben, was sie tun. Kurzum: Toller Pflegeservice!
Annika BeckAngehörige · via Google
Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und sind dort öffentlich einsehbar. Wir zeigen eine Auswahl. Ob die Verfasser unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben, prüfen wir nicht.
Fragen
Häufige Fragen zu PflegehilfsmittelnHäufigeFragenzuPflegehilfsmitteln
Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Gemeint sind Produkte, die beim Pflegen aufgebraucht werden — zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Welche Produkte Ihre Pflegekasse im Einzelnen übernimmt, prüfen wir im Erstgespräch und stellen die Auswahl mit Ihnen zusammen.
Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Ja. Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus und gilt für die Pflege zu Hause. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Nein. Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie unterschreiben, den Rest machen wir — auch die Rückfragen der Kasse.
Was kostet mich das?
Der monatliche Anspruch wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet, Sie strecken nichts vor. Wie hoch er ausfällt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Produkte, die darüber hinausgehen, bestellen wir nur nach Absprache mit Ihnen.
Wie oft wird geliefert?
Der Anspruch besteht monatlich. Die Lieferung kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause; den Rhythmus und die Menge stimmen wir mit Ihnen ab, damit nichts liegen bleibt und nichts fehlt.
Gibt es Pflegehilfsmittel schon ab Pflegegrad 1?
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zu Hause stattfindet – zum Beispiel durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den Antrag. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.