
Wir prüfen, ob Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zustehen, und übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie müssen kein Formular ausfüllen und nichts hinterhertelefonieren. Wenn die Kasse Rückfragen stellt, beantworten wir sie.
Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und weitere Verbrauchshilfsmittel: Wir gehen mit Ihnen durch, was Sie tatsächlich brauchen — Größen, Mengen, Hautverträglichkeit. Die Lieferung kommt regelmäßig direkt zu Ihnen nach Hause, den Rhythmus stimmen wir mit Ihnen ab.
Wir zeigen Ihnen, wie die Hilfsmittel richtig angewendet und hygienisch gelagert werden. Das klingt nebensächlich, spart aber Verbrauch und beugt Hautproblemen und Infektionen vor. Bei Bedarf zeigen wir es auch pflegenden Angehörigen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Leistung der Pflegekasse. Sie werden monatlich gewährt und direkt mit der Kasse abgerechnet — Sie müssen nichts vorstrecken.
| Kostenträger | Leistung | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|---|
| KostenträgerPflegekasse | LeistungPflegehilfsmittel zum Verbrauch — monatlicher Anspruch, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und Pflege zu Hause. Ihren Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. | BetragZuschuss der Pflegekasse | Grundlage§ 40 Abs. 2 SGB XI |
| KostenträgerPrivat | LeistungProdukte über den monatlichen Anspruch hinaus — nur auf Ihren Wunsch, transparent kalkuliert. | Betragnach Absprache |
Der Anspruch besteht, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist und die Pflege zu Hause stattfindet. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Wir sehen uns an, wie bei Ihnen gepflegt wird, und klären, welche Hilfsmittel im Alltag wirklich gebraucht werden. Sie erfahren, ob ein Anspruch besteht und was der Antrag voraussetzt.
Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und legen die Produktauswahl mit Ihnen fest. Sobald die Kasse zugestimmt hat, melden wir uns bei Ihnen.
Die Hilfsmittel kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Ändert sich der Bedarf, passen wir die Zusammenstellung an — Sie müssen nicht daran denken, nachzubestellen.
Pflegehilfsmittel sind selten das einzige Thema. Wer sie braucht, pflegt in der Regel zu Hause — dann lohnt der Blick auf die Grundpflege, mit der wir Angehörige entlasten, und auf die Entlastungsleistungen, die zusätzlich zur Verfügung stehen.
Beides setzt einen Pflegegrad voraus. Liegt noch keiner vor, ist der Antrag auf einen Pflegegrad der erste Schritt — wir begleiten ihn und bereiten Sie auf die MD-Begutachtung vor. Technische Pflegehilfsmittel wie der Hausnotruf laufen über denselben Paragraphen und lassen sich im selben Zug beantragen.
Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den Antrag. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Gemeint sind Produkte, die beim Pflegen aufgebraucht werden — zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Welche Produkte Ihre Pflegekasse im Einzelnen übernimmt, prüfen wir im Erstgespräch und stellen die Auswahl mit Ihnen zusammen.
Ja. Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus und gilt für die Pflege zu Hause. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.
Nein. Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie unterschreiben, den Rest machen wir — auch die Rückfragen der Kasse.
Der monatliche Anspruch wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet, Sie strecken nichts vor. Wie hoch er ausfällt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Produkte, die darüber hinausgehen, bestellen wir nur nach Absprache mit Ihnen.
Der Anspruch besteht monatlich. Die Lieferung kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause; den Rhythmus und die Menge stimmen wir mit Ihnen ab, damit nichts liegen bleibt und nichts fehlt.