Beratungseinsatz nach § 37.3 in Karlsruhe – Pflegegeld sichern
Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege selbst organisiert, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen — sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Bei uns ist dieser Pflichttermin mehr als eine Formalie: Wir schauen auf Sicherheit und Entlastung, geben praxisnahe Tipps und melden den Einsatz fristgerecht an Ihre Pflegekasse.
- Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft
- Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse
- Wir erinnern Sie an den nächsten Termin

Kurz erklärt
Wer Pflegegeld bezieht und ohne Pflegedienst von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Die Kosten trägt die Pflegekasse – wir kommen zu Ihnen nach Hause und melden den Besuch an die Kasse.
Für wen der Beratungseinsatz Pflicht ist
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden — also keinen Pflegedienst mit Pflegesachleistungen nutzen. Die Intervalle richten sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Wird ein Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen. Damit es gar nicht so weit kommt, erinnern wir Sie rechtzeitig an jeden fälligen Einsatz. Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig — und oft trotzdem hilfreich.
Wie oft ist der Beratungseinsatz fällig?
Das hängt vom Pflegegrad ab. Wer neben dem Pflegegeld auch einen Pflegedienst nutzt (Kombinationsleistung), sprechen Sie uns an – wir klären, was in Ihrem Fall gilt.
| Pflegegrad | Beratungseinsatz | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | freiwillig | Kein Pflegegeld – der Besuch ist trotzdem oft hilfreich. |
| Pflegegrad 2 und 3 | einmal im Halbjahr | Pflicht beim Bezug von Pflegegeld. |
| Pflegegrad 4 und 5 | einmal im Vierteljahr | Pflicht beim Bezug von Pflegegeld. |
Womit wir Sie konkret unterstützen
Hausbesuch mit Sicherheits-Check
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, sehen uns die Pflegesituation an und achten auf Sicherheit, Mobilität und typische Risiken — von Stolperfallen bis zu Anzeichen von Überlastung. Der Besuch wird in einem kurzen Protokoll festgehalten, nachvollziehbar für Sie und die Pflegekasse.
Praxistipps für den Pflegealltag
Statt Pflicht ohne Mehrwert: Wir geben konkrete Hinweise, was den Alltag leichter macht — Handgriffe, Hilfsmittel, Abläufe. Wer tiefer einsteigen möchte: Unsere Pflegekurse für Angehörige sind über die Pflegekasse kostenfrei.
Beratung zu Leistungen, die Ihnen zustehen
Viele Familien lassen Ansprüche liegen. Wir zeigen, was zusätzlich möglich ist — vom Entlastungsbetrag über Entlastungsleistungen im Alltag bis zur Verhinderungspflege, wenn Sie selbst eine Pause brauchen.
Fristen im Blick, Meldung an die Kasse
Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten fälligen Einsatz und melden den durchgeführten Besuch direkt an Ihre Pflegekasse. Ihr Pflegegeld bleibt gesichert — ohne dass Sie an Fristen denken müssen.
Das hilft beim Termin
Für den Nachweis an die Pflegekasse brauchen wir ein paar Angaben. Den Rest besprechen wir in Ruhe vor Ort.
- Name der Pflegekasse und Versichertennummer
- Den letzten Bescheid über den Pflegegrad
- Ihre Fragen – zu Hilfsmitteln, Entlastung, Verhinderungspflege oder Pflegekursen
Der Termin ist auch die Gelegenheit, über Entlastung zu sprechen – etwa den Entlastungsbetrag oder einen kostenfreien Pflegekurs.
Wer zahlt den Beratungseinsatz?
Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse — für Sie entstehen keine Kosten. Sie brauchen nur einen anerkannten Pflegegrad und den Bezug von Pflegegeld.
| Wer zahlt | Leistung | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Beratungseinsatz beim Pflegegeldbezug — bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 freiwillig möglich. | § 37 Abs. 3 SGB XI | Kassenleistung |
| Pflegekasse | Wird im Gespräch zusätzlicher Unterstützungsbedarf sichtbar, lassen sich weitere Leistungen kombinieren — etwa der Entlastungsbetrag für Alltagshilfen. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
Versäumte Nachweise können zur Kürzung des Pflegegeldes führen — wir erinnern Sie deshalb rechtzeitig an jeden fälligen Termin. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Stand: Oktober 2026.
So einfach läuft der Beratungseinsatz
Termin vereinbaren
Sie rufen an oder schreiben uns — wir finden kurzfristig einen Termin, der in Ihren Tag passt. Beim ersten Kontakt klären wir Pflegegrad und Fälligkeit, damit der Nachweis rechtzeitig bei der Kasse ist.
Ergebnis: Der Termin steht, die Frist ist gesichert
Hausbesuch
Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, sieht sich die Situation an und nimmt sich Zeit für Ihre Fragen. Es geht nicht um Kontrolle, sondern darum, dass die Pflege zu Hause gut und sicher weiterläuft.
Ergebnis: Konkrete Tipps statt bloßer Formalie
Protokoll und Meldung an die Pflegekasse
Wir dokumentieren den Einsatz und übermitteln den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Vor dem nächsten fälligen Termin melden wir uns von selbst.
Ergebnis: Pflegegeld gesichert, nichts vergessen
Beratungseinsatz fällig?
Sagen Sie uns Pflegegrad und Pflegekasse – wir schlagen einen Termin vor und melden den Besuch danach an Ihre Kasse.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz
Wer muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 machen?
Alle, die Pflegegeld beziehen und die Pflege zu Hause ohne Pflegedienst organisieren. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz entziehen. Deshalb übernehmen wir das Fristenmanagement: Wir erinnern Sie rechtzeitig und melden jeden durchgeführten Einsatz direkt an Ihre Kasse.
Ist der Beratungseinsatz eine Kontrolle?
Nein. Es geht darum, dass die häusliche Pflege gut und sicher läuft — und dass pflegende Angehörige Unterstützung bekommen, bevor sie an ihre Grenzen kommen. Das Protokoll hält den Besuch nachvollziehbar fest, bewertet aber niemanden.
Kostet mich der Beratungseinsatz etwas?
Nein. Die Kosten trägt die Pflegekasse (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Sie vereinbaren nur den Termin — um Durchführung, Protokoll und Meldung an die Kasse kümmern wir uns.
Kann ich den Beratungseinsatz mit anderen Fragen verbinden?
Ja, das ist sogar der eigentliche Wert des Termins. Bringen Sie Ihre Fragen mit — zu Hilfsmitteln, zur Verhinderungspflege, zum Entlastungsbetrag oder zu Pflegekursen. Wir beraten konkret zu dem, was in Ihrer Situation weiterhilft.
Muss ich den Beratungseinsatz bei dem Pflegedienst machen, der mich versorgt?
Nein. Den Beratungseinsatz können Sie bei einem zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl abrufen – auch wenn Sie sonst keinen Pflegedienst nutzen. Ein Anruf bei uns genügt.
Beratungseinsatz vereinbaren
Ein Anruf genügt — wir klären die Fälligkeit, vereinbaren den Hausbesuch und melden den Einsatz an Ihre Pflegekasse. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.