Checkliste Krankenhausentlassung: Was vor dem Heimweg geklärt sein muss
Kurz erklärt
Nach dem Krankenhaus muss zu Hause oft vieles gleichzeitig bereit sein. Diese Checkliste hilft, nichts zu vergessen: im Krankenhaus, in der Wohnung und in den ersten Tagen danach. Sie können die Punkte online abhaken oder die Liste ausdrucken.
Im Krankenhaus: vor der Entlassung
Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Entlassung vorzubereiten (Entlassmanagement, § 39 Abs. 1a SGB V). Sprechen Sie früh mit der Station oder dem Sozialdienst.
Zu Hause: vor dem Heimweg
Die ersten Tage danach
Diese Unterlagen sollten griffbereit sein
Was, wenn noch kein Pflegegrad da ist?
Auch ohne Pflegegrad gibt es Hilfe: Ärztlich verordnete Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse (§ 37 SGB V). Für eine Übergangszeit kann die Krankenkasse in bestimmten Fällen weitere Hilfen übernehmen. Fragen Sie dazu den Sozialdienst im Krankenhaus oder Ihre Krankenkasse.
Den Pflegegrad sollten Sie trotzdem sofort beantragen. Alles dazu: Pflegegrad beantragen – der Leitfaden.
SAV Pflegeleicht GmbH · Telefon 07244 558 2747 · sav-pflegeleicht.de/ratgeber/checkliste-krankenhausentlassung · Stand 08.10.2026
Häufige Fragen
Wer organisiert die Entlassung aus dem Krankenhaus?
Das Krankenhaus ist zum Entlassmanagement verpflichtet: Der Sozialdienst plant mit Ihnen die Versorgung danach. Ein Pflegedienst wie wir kann diese Abstimmung übernehmen und sich um alles Weitere zu Hause kümmern.
Wann sollte ich den Pflegedienst informieren?
So früh wie möglich – am besten, sobald der Entlassungstermin feststeht. Dann können Hilfsmittel, Verordnungen und der erste Einsatz rechtzeitig geplant werden.
Kann ich die Checkliste ausdrucken?
Ja. Über „Checkliste drucken" oder die Druckfunktion Ihres Browsers erhalten Sie eine übersichtliche Liste zum Abhaken auf Papier – ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse.
Quellen & fachliche Prüfung
- § 39 SGB V – Krankenhausbehandlung (Entlassmanagement, Abs. 1a) (öffnet in neuem Fenster)
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege (öffnet in neuem Fenster)
Beträge: Stand Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
- Autor
- Redaktion SAV Pflegeleicht
- Fachlich geprüft von
- Die fachliche Prüfung durch eine Pflegefachkraft steht noch aus.
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