Leistungen der Pflegekasse 2026: Was Ihnen nach Pflegegrad zusteht
Kurz erklärt
Ab Pflegegrad 1 gibt es erste Leistungen wie den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege dazu. Für 2026 bleiben alle Beträge unverändert.
Welche Leistungen gibt es ab welchem Pflegegrad?
Die Pflegekasse zahlt nicht einen festen Betrag, sondern mehrere Leistungen nebeneinander. Welche Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad ab und davon, wer die Pflege übernimmt.
| Leistung | Ab Pflegegrad | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 1 | 131 € pro Monat | § 45b SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 1 | bis 42 € pro Monat | § 40 SGB XI |
| Pflegegeld (Angehörige pflegen) | 2 | nach Pflegegrad gestaffelt | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | 2 | nach Pflegegrad gestaffelt | § 36 SGB XI |
| Kombinationsleistung | 2 | anteilig Pflegegeld und Sachleistung | § 38 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | 2 | nach Pflegegrad gestaffelt, zusätzlich | § 41 SGB XI |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) | 2 | 3.539 € pro Jahr | § 42a SGB XI |
Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was ist der Unterschied?
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) bekommt die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Das Geld wird monatlich überwiesen und kann frei verwendet werden – oft als Anerkennung für die Pflegenden.
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist ein Budget für die Einsätze eines zugelassenen Pflegedienstes. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen kein Geld ausgezahlt, sondern Hilfe – zum Beispiel bei der Körperpflege oder im Haushalt.
Beides lässt sich als Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) verbinden: Nutzen Sie die Sachleistung nicht ganz aus, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. So kann zum Beispiel morgens der Pflegedienst kommen, während die Familie den Rest des Tages übernimmt.
Wofür gibt es den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt 131 € pro Monat (Stand: Oktober 2026) – schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote erstattet, zum Beispiel:
- Hilfe im Haushalt, Einkaufen, Begleitung zu Terminen
- Betreuung zu Hause, damit Angehörige frei haben
- Eigenanteile in der Tagespflege
- Leistungen eines Pflegedienstes zur Entlastung im Alltag
Nicht genutzte Beträge verfallen nach einer Frist. Wie Sie den Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen, erklären wir auf der Seite Entlastungsbetrag nutzen.
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag?
Fallen pflegende Angehörige aus – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach, weil sie eine Pause brauchen –, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Topf: den Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI) von 3.539 € pro Jahr (Stand: Oktober 2026), ab Pflegegrad 2.
Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich – etwa für einen freien Nachmittag pro Woche. Mehr dazu: Verhinderungspflege und Der Gemeinsame Jahresbetrag.
Was zahlt die Pflegekasse für die Tagespflege?
Für die Tagespflege (§ 41 SGB XI) gibt es ab Pflegegrad 2 ein eigenes Budget. Es kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung – beides wird dadurch nicht gekürzt.
Einen Teil der Kosten, etwa für Verpflegung, tragen Sie selbst. Dafür lässt sich häufig der Entlastungsbetrag einsetzen. Was das in unserer Tagespflege konkret bedeutet, erfahren Sie auf der Seite Tagespflege Casa Savone.
Welche Hilfsmittel und Zuschüsse gibt es?
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI): bis 42 € pro Monat (Stand: Oktober 2026) ab Pflegegrad 1 – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Pflegehilfsmittel beantragen
- Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI): zum Beispiel Pflegebett oder Hausnotruf – oft leihweise.
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI): für Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern, etwa eine bodengleiche Dusche. Beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn der Arbeiten.
Welche Beratung steht Ihnen kostenlos zu?
- Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Anspruch auf eine kostenlose, persönliche Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
- Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI): kostenlos, in der Gruppe oder bei Ihnen zu Hause. Pflegeschulungen & Kurse
- Unsere Erstberatung: kostenlos und unverbindlich – wir prüfen gemeinsam, was Ihnen zusteht. Kostenlose Beratung
- Selbst nachrechnen: Der Pflegekosten-Rechner zeigt, was die Kasse in Ihrer Situation übernimmt.
Häufige Fragen
Ändern sich die Leistungen der Pflegekasse 2026?
Nein. Für 2026 bleiben alle Leistungsbeträge unverändert. Für 2027 ist eine Reform im Entwurf – beschlossen ist sie noch nicht. Mehr dazu: Pflegereform 2027.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, als Kombinationsleistung. Nutzen Sie die Pflegesachleistung nicht vollständig aus, bekommen Sie anteilig Pflegegeld.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 schon Geld?
Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen aber unter anderem der Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu (Stand: Oktober 2026).
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn jemand in die Tagespflege geht?
Nein. Für die Tagespflege gibt es ein eigenes Budget, das zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung gezahlt wird.
Quellen & fachliche Prüfung
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung (öffnet in neuem Fenster)
- § 37 SGB XI – Pflegegeld (öffnet in neuem Fenster)
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung (öffnet in neuem Fenster)
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (öffnet in neuem Fenster)
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege (öffnet in neuem Fenster)
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag (öffnet in neuem Fenster)
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (öffnet in neuem Fenster)
Beträge: Stand Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
- Autor
- Redaktion SAV Pflegeleicht
- Fachlich geprüft von
- Die fachliche Prüfung durch eine Pflegefachkraft steht noch aus.
- Veröffentlicht
- Zuletzt aktualisiert