Häufige Fragen – alle Antworten auf einen Blick
Hier finden Sie die Fragen, die uns Familien am häufigsten stellen – gesammelt von allen Seiten unserer Website und nach Themen sortiert.
Kurz erklärt
Die Antworten stammen von den jeweiligen Seiten unserer Website – unter jeder Antwort finden Sie den Link zur ausführlichen Seite. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Allgemein & Erstkontakt
Wie schnell kann die Pflege beginnen?
In dringenden Fällen oft innerhalb weniger Tage. Nach Ihrem Anruf klären wir die Situation, kommen zum kostenlosen Erstgespräch und starten, sobald alles organisiert ist — bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus auch kurzfristig.
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Was kostet ambulante Pflege?
Das hängt von Pflegegrad und Leistungsumfang ab. Als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Im Erstgespräch erstellen wir Ihnen eine transparente Kostenübersicht — inklusive dem, was die Kasse übernimmt.
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Habe ich feste Ansprechpartner?
Ja. Sie bekommen eine feste Bezugspflegekraft und eine feste Tour. So kennen Sie Ihr Team — und Ihr Team kennt Sie.
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Unterstützen Sie beim Pflegegrad?
Ja, von der Antragstellung bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wir wissen, worauf es ankommt, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
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Welche Orte versorgen Sie?
Wir versorgen Weingarten, Walzbachtal, Stutensee, Bruchsal, Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Grötzingen und Karlsruhe – im Umkreis von etwa 20 km um unseren Hauptsitz in Weingarten (Baden). Weitere Orte wie Pfinztal, Karlsdorf-Neuthard, Eggenstein-Leopoldshafen versorgen wir auf Anfrage. Ob Ihre Adresse dazugehört, prüfen Sie unter Versorgungsgebiet mit Ihrer Postleitzahl – oder rufen Sie uns an: 07244 558 2747.
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Kann ich den Pflegedienst wechseln, obwohl ich einen Vertrag habe?
Ja. Einen Pflegevertrag nach § 120 SGB XI können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Wir übernehmen die Abstimmung, damit keine Versorgungslücke entsteht.
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Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
Innerhalb von 24 Stunden. Anfragen, die über das Formular eingehen, werden direkt bei uns bearbeitet — Sie bekommen einen Rückruf oder eine Antwort per E-Mail, je nachdem, was Sie bevorzugen. Bei dringenden Anliegen rufen Sie am besten direkt an: 07244 558 2747.
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Kann ich auch per WhatsApp schreiben?
Ja. Unter 0157 74873620 erreichen Sie unseren WhatsApp-Service. Schreiben Sie einfach kurz, worum es geht — wir antworten schnellstmöglich und vereinbaren bei Bedarf einen Telefontermin oder ein persönliches Gespräch.
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Was kostet die Erstberatung?
Nichts. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu, ordnen Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welche Unterstützung sinnvoll ist und wer die Kosten trägt — ohne dass Sie sich damit zu irgendetwas verpflichten.
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Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Ja. Auf Wunsch führen wir das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause — dort, wo die Pflege später stattfindet. So sehen wir die Situation vor Ort, und Sie müssen nirgendwohin fahren. Alternativ beraten wir Sie telefonisch oder in einem unserer Büros.
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Beratung & Kosten
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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Muss schon ein Pflegegrad vorliegen?
Nein. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.
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Wo findet die Beratung statt?
Am Telefon, bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro – so, wie es für Sie am besten passt.
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Kann ich auch für meine Eltern anfragen?
Ja. Viele Anfragen kommen von Angehörigen. Geben Sie einfach an, für wen die Pflege gedacht ist – Diagnosen besprechen wir lieber persönlich.
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Wo beantrage ich den Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse — sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Anruf oder ein kurzer Brief genügt, um den Antrag zu stellen. Wichtig ist das Datum: Leistungen werden bei Anerkennung ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wir helfen Ihnen, den Antrag richtig und vollständig einzureichen.
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Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Das hängt von der Pflegekasse und der Terminlage des Medizinischen Dienstes ab. Sie können die Wartezeit nutzen: Unterlagen sammeln, Alltagstagebuch führen, die Begutachtung vorbereiten. Genau dabei unterstützen wir Sie — so ist die Zeit bis zum Termin keine verlorene Zeit.
Mehr dazu: Pflegegrad beantragen
Was passiert bei der Begutachtung?
Der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und verschafft sich ein Bild davon, wie selbstständig der Alltag noch gelingt — unter anderem bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung und Tagesstruktur. Wie Sie sich darauf vorbereiten und was wir dabei übernehmen, lesen Sie unter MD-Begutachtung auf dieser Website.
Mehr dazu: Pflegegrad beantragen
Der Pflegegrad wurde abgelehnt oder zu niedrig eingestuft — was nun?
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Entscheidend ist eine sachliche Begründung, die den tatsächlichen Hilfebedarf belegt — hier zahlt sich ein gut geführtes Alltagstagebuch aus. Wir prüfen den Bescheid mit Ihnen und formulieren den Widerspruch gemeinsam.
Mehr dazu: Pflegegrad beantragen
Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen, wenn sich der Zustand verschlechtert?
Ja. Ein Höherstufungsantrag ist jederzeit möglich, wenn der Hilfebedarf gestiegen ist. Der Ablauf gleicht dem Erstantrag: Antrag stellen, Begutachtung, Bescheid. Wir schätzen vorher ein, ob die Höherstufung realistisch ist, damit Sie den Aufwand nicht umsonst betreiben.
Mehr dazu: Pflegegrad beantragen
Wie kündigt sich der Medizinische Dienst an?
Der MD meldet den Hausbesuch schriftlich mit Termin an, nachdem die Pflegekasse ihn beauftragt hat. Sobald der Termin feststeht, sollten Sie mit der Vorbereitung beginnen — melden Sie sich gern bei uns, wir gehen die Schritte gemeinsam durch.
Mehr dazu: MD-Begutachtung vorbereiten
Sollten Angehörige beim Termin dabei sein?
Ja, unbedingt. Angehörige erleben den Alltag und können ergänzen, was die pflegebedürftige Person aus Höflichkeit oder Stolz nicht erwähnt. Zusätzlich kann auf Wunsch eine Pflegefachkraft von uns teilnehmen und die fachliche Perspektive einbringen.
Mehr dazu: MD-Begutachtung vorbereiten
Was ist der häufigste Fehler bei der Begutachtung?
Sich besser darzustellen, als der Alltag ist. Viele Menschen mobilisieren beim Termin alle Kräfte — der Gutachter sieht dann einen guten Tag und stuft zu niedrig ein. Schildern Sie den normalen Alltag, auch die schlechten Tage. Das Alltagstagebuch hilft, dabei konkret zu bleiben.
Mehr dazu: MD-Begutachtung vorbereiten
Was passiert, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt?
Dann können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wichtig ist eine sachliche, belegbare Begründung — etwa durch das Alltagstagebuch und Arztberichte. Wir prüfen den Bescheid mit Ihnen und unterstützen bei der Formulierung.
Mehr dazu: MD-Begutachtung vorbereiten
Wer muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 machen?
Alle, die Pflegegeld beziehen und die Pflege zu Hause ohne Pflegedienst organisieren. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.
Mehr dazu: Beratungseinsatz § 37.3
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz entziehen. Deshalb übernehmen wir das Fristenmanagement: Wir erinnern Sie rechtzeitig und melden jeden durchgeführten Einsatz direkt an Ihre Kasse.
Mehr dazu: Beratungseinsatz § 37.3
Ist der Beratungseinsatz eine Kontrolle?
Nein. Es geht darum, dass die häusliche Pflege gut und sicher läuft — und dass pflegende Angehörige Unterstützung bekommen, bevor sie an ihre Grenzen kommen. Das Protokoll hält den Besuch nachvollziehbar fest, bewertet aber niemanden.
Mehr dazu: Beratungseinsatz § 37.3
Kostet mich der Beratungseinsatz etwas?
Nein. Die Kosten trägt die Pflegekasse (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Sie vereinbaren nur den Termin — um Durchführung, Protokoll und Meldung an die Kasse kümmern wir uns.
Mehr dazu: Beratungseinsatz § 37.3
Kann ich den Beratungseinsatz mit anderen Fragen verbinden?
Ja, das ist sogar der eigentliche Wert des Termins. Bringen Sie Ihre Fragen mit — zu Hilfsmitteln, zur Verhinderungspflege, zum Entlastungsbetrag oder zu Pflegekursen. Wir beraten konkret zu dem, was in Ihrer Situation weiterhilft.
Mehr dazu: Beratungseinsatz § 37.3
Sind die Pflegekurse wirklich kostenlos?
Ja. Pflegekurse für Angehörige sind eine gesetzliche Leistung der Pflegekassen (§ 45 SGB XI) — für Sie fallen keine Kosten an, auch nicht bei einer individuellen Schulung zu Hause. Die Abstimmung mit der Kasse übernehmen wir.
Mehr dazu: Pflegeschulungen & Kurse
Findet die Schulung bei mir zu Hause statt?
Wenn Sie möchten, ja — und das ist oft die beste Variante: Geübt wird an Ihrem Bett, in Ihrem Bad, mit Ihren Abläufen. Alternativ bieten wir Schulungen in kleinen Gruppen an, in denen der Austausch mit anderen Angehörigen guttut.
Mehr dazu: Pflegeschulungen & Kurse
Brauche ich Vorkenntnisse oder einen Pflegegrad?
Nein. Die Kurse richten sich gerade an Menschen ohne pflegerische Vorerfahrung. Auch ein Pflegegrad der gepflegten Person ist für die Teilnahme nicht zwingend erforderlich — fragen Sie einfach an, wir klären den Rest.
Mehr dazu: Pflegeschulungen & Kurse
Welche Themen kann ich lernen?
Unter anderem rückenschonendes Heben und Lagern, Mobilisation, Körperpflege, Umgang mit Inkontinenz, Kommunikation bei Demenz und das richtige Verhalten in Notfällen. Wir stellen die Inhalte nach Ihrem Bedarf zusammen — es gibt kein starres Programm.
Mehr dazu: Pflegeschulungen & Kurse
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) ist zweckgebunden: Er kann nur für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden — zum Beispiel für unsere Entlastungsleistungen.
Mehr dazu: Entlastungsbetrag
Bekomme ich die 131 € ausgezahlt?
Nein, der Entlastungsbetrag ist keine Geldleistung. Er wird für tatsächlich erbrachte Leistungen verwendet — wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie müssen nichts vorstrecken.
Mehr dazu: Entlastungsbetrag
Was passiert mit ungenutzten Beträgen?
Nicht abgerufene Monatsbeträge sammeln sich zunächst an und können innerhalb bestimmter Fristen noch eingesetzt werden — sie verfallen also nicht sofort. Was in Ihrem Fall noch verfügbar ist, fragen wir gern bei Ihrer Pflegekasse ab.
Mehr dazu: Entlastungsbetrag
Reicht der Entlastungsbetrag für regelmäßige Hilfe?
Für einen festen wöchentlichen Rhythmus mit kleineren Einsätzen oft ja. Braucht es mehr, lässt sich der Betrag ab Pflegegrad 2 mit Pflegesachleistungen kombinieren — und für Auszeiten der Angehörigen mit der Verhinderungspflege. Was zusammen möglich ist, rechnen wir Ihnen vor.
Mehr dazu: Entlastungsbetrag
Wie viele Tage Verhinderungspflege stehen mir zu?
Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr (§ 39 SGB XI) — flexibel einsetzbar: stundenweise, tageweise oder mehrere Wochen am Stück. Wie viel Budget dahintersteht und was in Ihrem Jahr noch verfügbar ist, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam durch.
Mehr dazu: Verhinderungspflege
Geht Verhinderungspflege auch stundenweise?
Ja. Gerade die stundenweise Vertretung ist beliebt — für Arzttermine, Behördengänge oder einfach ein paar Stunden Luft. Bei stundenweisen Einsätzen wird das Pflegegeld in der Regel nicht gekürzt; die Details erklären wir Ihnen gern im Gespräch.
Mehr dazu: Verhinderungspflege
Läuft das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiter?
Ja, anteilig — es entfällt also nicht komplett, wenn Sie die Verhinderungspflege über mehrere Tage nutzen. Wie sich das konkret auswirkt, hängt von Dauer und Umfang ab; wir rechnen es Ihnen vor, bevor Sie sich festlegen.
Mehr dazu: Verhinderungspflege
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege findet zu Hause statt — wir vertreten die private Pflegeperson. Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Versorgung in einer Einrichtung. Seit 2025 bilden beide einen gemeinsamen Jahresbetrag und lassen sich flexibel kombinieren — mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbudget.
Mehr dazu: Verhinderungspflege
Wie kurzfristig können Sie einspringen?
Bei Krankheit der Pflegeperson oft sehr kurzfristig — rufen Sie einfach an, wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Für planbare Auszeiten wie Urlaub gilt: Je früher Sie sich melden, desto sicherer sind Ihre Wunschtermine.
Mehr dazu: Verhinderungspflege
Wie hoch ist das Entlastungsbudget?
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag, dessen Höhe gesetzlich festgelegt ist und angepasst werden kann. Die aktuelle Höhe und Ihren persönlichen Reststand nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch — inklusive Abfrage bei Ihrer Pflegekasse.
Mehr dazu: Gemeinsamer Jahresbetrag
Was hat sich 2025 geändert?
Früher hatten Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege getrennte Budgets mit komplizierten Übertragungsregeln. Jetzt gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag, den Sie flexibel auf beide Leistungen verteilen können — mehr Vertretung zu Hause, mehr Kurzzeitpflege oder eine Mischung.
Mehr dazu: Gemeinsamer Jahresbetrag
Wird der Entlastungsbetrag von 131 € auf das Budget angerechnet?
Nein. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist ein eigener Anspruch von 131 € monatlich, der ab Pflegegrad 1 zusteht und zusätzlich zum Jahresbetrag genutzt werden kann — etwa für Betreuung und Alltagshilfen.
Mehr dazu: Gemeinsamer Jahresbetrag
Verfällt ungenutztes Budget am Jahresende?
Der Jahresbetrag gilt pro Kalenderjahr — was am Jahresende ungenutzt bleibt, ist in der Regel verloren. Genau deshalb lohnt der Budgetcheck: Viele Familien verschenken Ansprüche, die ihnen zustehen. Wir prüfen Ihren Stand und planen den Einsatz rechtzeitig.
Mehr dazu: Gemeinsamer Jahresbetrag
Darf ich den Pflegedienst überhaupt einfach wechseln?
Ja. Die Wahl des Pflegedienstes ist Ihre freie Entscheidung — Sie müssen den Wechsel niemandem gegenüber begründen. Zu beachten ist nur die Kündigungsfrist in Ihrem bisherigen Pflegevertrag; wir lesen den Vertrag gern mit Ihnen durch.
Mehr dazu: Pflegedienst wechseln
Entsteht beim Wechsel eine Versorgungslücke?
Nicht, wenn der Übergang richtig geplant ist. Wir legen unseren Starttermin passend zum Ende beim alten Dienst — die Versorgung läuft durchgehend weiter. Genau diese Abstimmung übernehmen wir für Sie.
Mehr dazu: Pflegedienst wechseln
Muss ich meine Pflegekasse über den Wechsel informieren?
Der neue Pflegedienst schließt mit Ihnen einen Vertrag und rechnet ab dem Start direkt mit der Pflegekasse ab — die nötigen Meldungen übernehmen wir. Ihre Ansprüche, etwa Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag, bleiben unverändert bestehen.
Mehr dazu: Pflegedienst wechseln
Wie schnell kann der Wechsel gehen?
Das hängt von der Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags und unserer Kapazität ab. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen direkt, ob Platz ist und wie schnell ein Start realistisch ist — ehrlich und ohne Vertröstung. Wenn es dringt, finden wir meist eine Lösung.
Mehr dazu: Pflegedienst wechseln
Was passiert mit laufenden Verordnungen für Behandlungspflege?
Die ärztliche Verordnung gilt für die Leistung, nicht für einen bestimmten Anbieter. Wir stimmen die Übernahme mit Ihrer Arztpraxis und der Krankenkasse ab, damit Injektionen, Verbandwechsel oder Medikamentengabe ohne Unterbrechung weiterlaufen.
Mehr dazu: Pflegedienst wechseln
Leistungen & Versorgung
Wie schnell kann die ambulante Pflege in Karlsruhe starten?
Ein kurzfristiger Start ist möglich, sobald Bedarf, Zeiten und Kostenübernahme geklärt sind. Bei einer Klinikentlassung geht es oft besonders schnell. Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden und sagen Ihnen konkret, ab wann wir kommen können.
Mehr dazu: Ambulante Pflege
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Karlsruhe?
Das hängt von den Leistungen, ihrer Häufigkeit und Ihrem Pflegegrad ab. Pflegeleistungen laufen über die Pflegekasse (§ 36 SGB XI), Behandlungspflege über die Krankenkasse, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt (§ 37 SGB V). Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
Mehr dazu: Ambulante Pflege
Brauche ich einen Pflegegrad für ambulante Pflege?
Für Leistungen der Pflegekasse ja — Pflegesachleistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Behandlungspflege ist auch ohne Pflegegrad möglich, sobald sie ärztlich verordnet ist. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag.
Mehr dazu: Ambulante Pflege
Welche Stadtteile in Karlsruhe versorgen Sie?
Unter anderem Karlsruhe Nord, Ost, Süd und die Weststadt sowie Durlach, Grötzingen, Waldstadt, Rintheim, Neureut, Hagsfeld, Knielingen, Mühlburg und Rüppurr. Ob Ihr Stadtteil dabei ist, klären wir in einem kurzen Telefonat.
Mehr dazu: Ambulante Pflege
Was passiert nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus?
Wir organisieren den Start zu Hause: Verordnung, Hilfsmittel, erster Einsatz. Melden Sie sich möglichst früh — am besten, sobald der Entlassungstermin feststeht. Dann ist alles rechtzeitig geklärt.
Mehr dazu: Ambulante Pflege
Kommt immer dieselbe Pflegekraft?
Wir planen mit festen Touren und festen Bezugspersonen, damit Sie wissen, wer wann zu Ihnen kommt. Wie Ihr Team konkret aussieht, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Mehr dazu: Ambulante Pflege
Wer übernimmt die Kosten der Tagespflege?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten (§ 41 SGB XI) — zusätzlich zum Pflegegeld, es wird nichts verrechnet. Für Eigenanteile lässt sich außerdem der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich einsetzen (§ 45b SGB XI). Ihren Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Mehr dazu: Tagespflege Casa Savone
Für wen eignet sich die Tagespflege Casa Savone?
Für Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad 2 bis 5 und besonders für Menschen mit Demenz, die von Struktur und Sicherheit profitieren — und für alle, die sich Gesellschaft wünschen und die häusliche Pflege ergänzen möchten. Ob es passt, zeigt am besten der kostenlose Schnuppertag.
Mehr dazu: Tagespflege Casa Savone
Gibt es einen Fahrdienst, und welche Orte fahren Sie an?
Ja, mit eigenem Hol- und Bringdienst. Wir holen auf Wunsch in Karlsruhe, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Stutensee, Bruchsal und Umgebung ab und begleiten von der Wohnungstür bis in den Aufenthaltsraum — abends geht es genauso zurück.
Mehr dazu: Tagespflege Casa Savone
An welchen Tagen und zu welchen Zeiten hat die Tagespflege geöffnet?
Die Casa Savone in der Werner-Siemens-Straße 5 in 76356 Weingarten (Baden) ist Montag bis Samstag von 07:30 bis 16:00 Uhr geöffnet. Die Besuchstage lassen sich flexibel vereinbaren — von einzelnen Tagen bis zur ganzen Woche.
Mehr dazu: Tagespflege Casa Savone
Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und 24-Stunden-Betreuung?
In der Tagespflege wird Ihr Angehöriger tagsüber in unserer Einrichtung betreut und kehrt abends nach Hause zurück. Bei der 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft mit im Haushalt. Beides lässt sich kombinieren — die Tagespflege verschafft auch der Betreuungskraft freie Zeiten. Mehr unter 24-Stunden-Betreuung.
Mehr dazu: Tagespflege Casa Savone
Kann mein Angehöriger auch nur einen Tag pro Woche kommen?
Ja. Die Besuchstage lassen sich flexibel vereinbaren – von einzelnen Tagen bis zur ganzen Woche. Wir legen sie nach dem Schnuppertag gemeinsam fest.
Mehr dazu: Tagespflege Casa Savone
Was ist, wenn mein Angehöriger an einem Tag krank ist?
Sagen Sie uns bitte möglichst früh Bescheid – telefonisch oder, wenn Sie einen Zugang zum Kundenportal haben, dort über „Ich bin verhindert".
Mehr dazu: Tagespflege Casa Savone
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Das hängt vom Betreuungsumfang und vom Bedarf ab — deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, sondern erstellen ein individuelles, transparentes Angebot. Anrechnen lassen sich Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Verhinderungspflege bis 56 Tage/Jahr (§ 39 SGB XI) und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI). Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
Mehr dazu: 24-Stunden-Betreuung
Übernimmt die Betreuungskraft auch medizinische Aufgaben?
Nein. Injektionen, Verbandwechsel und Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung sind Behandlungspflege und gehören in die Hände examinierter Pflegefachkräfte — das übernimmt unser ambulanter Pflegedienst, bei Verordnung als Leistung der Krankenkasse (§ 37 SGB V). Betreuungskraft und Pflegedienst arbeiten dabei eng zusammen.
Mehr dazu: 24-Stunden-Betreuung
Braucht die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer?
Ja, die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und braucht dafür ein eigenes, abschließbares Zimmer. Ob Ihre Wohnsituation geeignet ist, klären wir im Erstgespräch — oft reicht weniger Umbau, als Familien zunächst denken.
Mehr dazu: 24-Stunden-Betreuung
Wie schnell kann die Betreuung beginnen?
In der Regel innerhalb weniger Tage, sobald Bedarf, Wohnsituation und Angebot geklärt sind und die passende Betreuungskraft feststeht. Melden Sie sich am besten früh — dann bleibt Zeit für eine sorgfältige Auswahl.
Mehr dazu: 24-Stunden-Betreuung
Was ist der Unterschied zwischen ambulanter Pflege und 24-Stunden-Betreuung?
Die ambulante Pflege kommt zu geplanten Zeiten für konkrete Aufgaben und fährt danach zum nächsten Einsatz. Bei der 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft im Haushalt und ist im Rahmen eines abgestimmten Plans durchgehend ansprechbar. Vieles lässt sich kombinieren — etwa mit unserer Tagespflege, die auch der Betreuungskraft freie Zeiten verschafft.
Mehr dazu: 24-Stunden-Betreuung
Was genau ist eine persönliche Assistenz?
Individuelle Unterstützung im Alltag, die sich nach Ihren Bedürfnissen richtet: Begleitung zu Terminen und Einkäufen, Hilfe bei der Alltagsorganisation, Unterstützung bei der Mobilität — zu Hause und unterwegs. Ziel ist mehr Selbstständigkeit: Sie entscheiden, die Assistenz unterstützt.
Mehr dazu: Persönliche Assistenz
Für wen eignet sich die persönliche Assistenz?
Für alle, die im Alltag Unterstützung brauchen — ob wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen oder einfach, weil vieles allein zu beschwerlich geworden ist. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung; er eröffnet aber zusätzliche Möglichkeiten der Kostenübernahme.
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Wer übernimmt die Kosten der Assistenz?
Je nach Lebenslage: Mit Pflegegrad lassen sich der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) und die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) einsetzen. Für Teilhabeleistungen kommt die Eingliederungshilfe infrage, etwa über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX). Darüber hinausgehende Stunden rechnen wir privat ab — transparent und vorher besprochen.
Mehr dazu: Persönliche Assistenz
Kann ich die Stunden flexibel anpassen?
Ja. Sie können die Assistenz stundenweise, täglich oder wöchentlich nutzen und den Umfang jederzeit anpassen — nach oben wie nach unten. Wir richten uns nach Ihrem Alltag, nicht umgekehrt.
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Kommt immer dieselbe Person?
Das ist unser Ziel — Assistenz lebt vom Vertrauen. Wir wählen die Assistenzkraft gemeinsam mit Ihnen aus und sorgen für Kontinuität. Fällt sie einmal aus, springt eine eingearbeitete Vertretung ein, die Ihre Abläufe kennt.
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Ist das Service Wohnen dasselbe wie ein Pflegeheim?
Nein. Service Wohnen ist keine stationäre Pflegeeinrichtung. Es richtet sich an Menschen, die selbstständig wohnen möchten, aber Unterstützung, Sicherheit und feste Ansprechpartner wünschen. Sie leben in Ihrem eigenen Zimmer und entscheiden selbst über Ihren Tag.
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Wie viele Zimmer stehen zur Verfügung?
In unserem barrierefreien Appartement stehen vier Einzelzimmer zur Verfügung. Jedes bietet Privatsphäre innerhalb eines überschaubaren Wohnrahmens. Ob aktuell ein Zimmer frei ist, erfahren Sie mit einem kurzen Anruf.
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Kann ambulante Pflege im Appartement stattfinden?
Ja. Besteht ein Pflegebedarf, kommt unser ambulanter Pflegedienst direkt ins Zimmer — von der Grundpflege über Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) bis zur ärztlich verordneten Behandlungspflege (§ 37 SGB V). Welche Leistungen sinnvoll sind, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
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Was kostet das Service Wohnen?
Das Zimmer wird privat gemietet; die Konditionen besprechen wir transparent bei der Besichtigung. Pflegeleistungen laufen getrennt davon über Pflege- und Krankenkasse — mit Pflegegrad lassen sich Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) einsetzen. Ihren Anspruch prüfen wir im Erstgespräch.
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Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf verändert?
Dann prüfen wir gemeinsam, ob sich die Leistungen anpassen lassen oder ob eine andere Versorgungsform sinnvoller ist. Unser Anspruch ist eine ehrliche Einschätzung statt unpassender Versprechen — und Angehörige beziehen wir dabei von Anfang an ein.
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Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Grundpflege?
Leistungen der Pflegekasse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu, mit denen die Grundpflege abgerechnet wird. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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Wie schnell kann die Grundpflege beginnen?
In dringenden Fällen oft innerhalb weniger Tage, bei einer Krankenhausentlassung auch kurzfristig. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, was realistisch ist.
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Wie oft kommt die Pflegekraft?
So oft, wie Sie es brauchen – von einzelnen Einsätzen in der Woche bis zu mehreren am Tag, etwa morgens und abends. Häufigkeit und Zeiten legen wir gemeinsam fest und passen sie an, wenn sich der Bedarf ändert.
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Werde ich von einer Frau oder einem Mann gepflegt?
Sagen Sie uns, was Ihnen lieber ist. Wir nehmen den Wunsch in die Tourenplanung auf und sagen Ihnen offen, was sich umsetzen lässt.
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Duschen oder waschen?
So, wie Sie es gewohnt sind und wie es Ihre Gesundheit zulässt. Ob ein Duschhocker oder Haltegriffe die Pflege sicherer machen, besprechen wir mit Ihnen.
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Wer verordnet die Behandlungspflege?
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt — meist die Hausarztpraxis, nach einem Klinikaufenthalt auch das Krankenhaus. Auf der Verordnung für häusliche Krankenpflege steht, welche Maßnahme wie oft und wie lange nötig ist. Wir sagen Ihnen vorab, worauf zu achten ist.
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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege in der Regel nach § 37 SGB V. Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen (§ 61 SGB V); ob Sie davon befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Ohne Verordnung gibt es keine Kostenübernahme.
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Brauche ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?
Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und hängt an der ärztlichen Verordnung, nicht am Pflegegrad. Ein Pflegegrad wird erst wichtig, wenn zusätzlich Grundpflege oder Hauswirtschaft gebraucht wird.
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Wie schnell können Sie beginnen?
Meist innerhalb von 24 bis 24 Stunden, sobald die Verordnung vorliegt und die Kostenübernahme geklärt ist. Bei einer Klinikentlassung stimmen wir uns direkt mit der Station ab, damit zu Hause nichts fehlt.
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Wer kommt zu mir nach Hause?
Examinierte Pflegefachkräfte — Behandlungspflege führen wir ausschließlich mit dafür qualifiziertem Personal durch. Sie bekommen eine feste Bezugspflegekraft, damit nicht bei jedem Termin jemand Neues vor der Tür steht.
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Was passiert, wenn die Verordnung ausläuft?
Dann braucht es rechtzeitig eine Folgeverordnung von Ihrer Arztpraxis. Wir behalten die Laufzeit im Blick und melden uns, bevor sie endet – damit die Versorgung nicht unterbrochen wird.
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Brauche ich für die Wundversorgung eine ärztliche Verordnung?
Ja. Die Wundversorgung zu Hause gehört zur häuslichen Krankenpflege und muss ärztlich verordnet werden. Erst dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach § 37 SGB V. Fehlt die Verordnung noch, sagen wir Ihnen, was die Arztpraxis ausstellen muss.
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Wer bezahlt die Wundversorgung zu Hause?
Bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse (§ 37 SGB V). Verbandmittel und Wundauflagen werden über ein Rezept verordnet (§ 31 SGB V). Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen (§ 61 SGB V) — ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
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Wie oft kommen Sie zum Verbandwechsel?
Das richtet sich nach der ärztlichen Anordnung, der Wundart und dem Zustand der Wunde — von täglich bis zu größeren Abständen ist alles möglich. Wir vereinbaren feste Termine und passen den Rhythmus an, wenn sich die Wunde verändert.
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Wer besorgt die Wundauflagen und das Verbandmaterial?
Verordnet werden sie von Ihrer Arztpraxis, bezogen über die Apotheke. Wir behalten Bestand und Folgeverordnungen im Blick und melden uns rechtzeitig, bevor etwas ausgeht. Mehr dazu unter Rezept- und Verordnungsmanagement.
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Können Angehörige die Wundpflege selbst übernehmen?
Bei einfachen Wunden nach Anleitung oft ja — wir zeigen Schritt für Schritt, worauf es ankommt. Bei chronischen oder infektionsgefährdeten Wunden raten wir zur fachlichen Versorgung, weil Hygiene und Auflagenwahl den Verlauf entscheiden.
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Wie lange dauert die Heilung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen – es hängt von Wundart, Ursache und Allgemeinzustand ab. Chronische Wunden brauchen oft viel Geduld. Wir dokumentieren den Verlauf mit Fotos, damit Sie und Ihre Arztpraxis sehen, ob die Behandlung wirkt.
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Zahlt die Krankenkasse das Stellen und Geben von Medikamenten?
Wenn es ärztlich verordnet ist, ja — dann gehört es zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen (§ 61 SGB V). Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Mehr dazu: Medikamentenmanagement
Was ist, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt?
Dann bleiben zwei Wege: Mit einem Pflegegrad lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich einsetzen (§ 45b SGB XI). Ohne Pflegegrad rechnen wir privat ab — zu einem Preis, den wir vorher mit Ihnen besprechen.
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Prüfen Sie auch Wechselwirkungen?
Wir sichten den Medikationsplan und melden Auffälligkeiten — etwa doppelte Wirkstoffe oder unklare Dosierungen — an Arztpraxis oder Apotheke. Die pharmakologische Bewertung und jede Änderung der Therapie liegen dort, nicht bei uns.
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Wer darf die Medikamente verabreichen?
Examinierte Pflegefachkräfte, nach ärztlicher Anordnung und mit lückenloser Dokumentation. Sie sehen jederzeit nach, was wann gegeben wurde.
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Lässt sich das mit anderer Pflege kombinieren?
Ja. Grundpflege, Behandlungspflege und Medikamentengabe laufen bei uns in derselben Tour — es kommen nicht mehrere Dienste nacheinander in die Wohnung.
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Wer bestellt die Rezepte?
Die Rezepte stellt Ihre Arztpraxis aus. Wir behalten im Blick, wann ein Medikament zur Neige geht, und kümmern uns rechtzeitig um die Folgeverordnung – mehr unter Rezept- & Verordnungsmanagement.
Mehr dazu: Medikamentenmanagement
Was kostet das Medikamentenmanagement?
Ist es ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten (§ 37 SGB V); eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen. Ohne Verordnung lässt sich mit Pflegegrad der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen (§ 45b SGB XI), sonst rechnen wir privat zu einem vorher besprochenen Preis ab.
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Was bedeutet der Ansatz der Validation?
Validation heißt: Wir korrigieren nicht, sondern nehmen ernst, was der Mensch gerade erlebt. Wenn jemand zur Arbeit will, die er vor dreißig Jahren aufgegeben hat, streiten wir nicht dagegen an, sondern gehen auf das dahinterliegende Gefühl ein. Das reduziert Unruhe und Streit spürbar — und es erhält die Würde.
Mehr dazu: Demenzbetreuung
Brauche ich für die Demenzbetreuung einen bestimmten Pflegegrad?
Es gibt keinen eigenen Demenz-Pflegegrad. Maßgeblich ist der anerkannte Pflegegrad. Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI können Sie ab Pflegegrad 1 nutzen, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Liegt noch kein Pflegegrad vor, helfen wir beim Antrag.
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Was passiert, wenn mein Angehöriger die Betreuung ablehnt?
Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wir drängen niemanden. Meist beginnen wir mit kurzen Besuchen zu einer festen Uhrzeit, in Anwesenheit der Angehörigen, ohne Aufgabe und ohne Druck. Vertrauen entsteht über Wiederholung, nicht über Überzeugung.
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Ist die Betreuung auch nachts oder bei nächtlicher Unruhe möglich?
Nächtliche Unruhe ist bei einer Demenz häufig. Ob wir sie mit Einsätzen am Abend, mit einem veränderten Tagesplan oder mit einem anderen Betreuungsmodell auffangen, besprechen wir im Erstgespräch — pauschal lässt sich das nicht beantworten.
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Wie entlastet das die Angehörigen?
Auf zwei Wegen. Erstens durch Zeit: Für die Stunden, in denen wir da sind, können Sie planbar aus der Verantwortung heraus. Zweitens durch Anleitung — wir zeigen Ihnen, wie Sie auf wiederkehrende Situationen reagieren können, ohne sich aufzureiben. Für längere Auszeiten gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI mit bis zu 56 Tagen im Jahr.
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Was kostet mich die Betreuung am Ende selbst?
Häufig nichts. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI zu, der genau für solche Betreuungsangebote gedacht ist. Reicht er nicht, kommen Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI infrage. Ihren individuellen Anspruch rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
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Übernehmen Sie auch pflegerische oder medizinische Aufgaben?
Nicht im Rahmen der Betreuung. Medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu. Körperpflege leisten wir über die Grundpflege, ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe oder Verbandwechsel über die Behandlungspflege. Beides lässt sich mit der Betreuung kombinieren.
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Wie viele Stunden sind sinnvoll?
Das hängt davon ab, was Sie entlasten soll. Viele Familien starten mit einem festen Nachmittag pro Woche, damit die pflegende Person planbar frei hat. Ob mehr möglich ist, hängt vom Pflegegrad und den offenen Leistungen ab.
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Kommt immer dieselbe Betreuungskraft?
Ja, das ist der Kern der Sache. Betreuung lebt von Vertrautheit, deshalb arbeiten wir mit festen Bezugspersonen und kleinen Teams. Passt die Chemie nicht, sagen Sie es uns — wir wechseln ohne Diskussion.
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Können auch Angehörige entlastet werden, wenn sie verreisen?
Dafür gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 56 Tage im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Pause braucht. Das Pflegegeld läuft in dieser Zeit anteilig weiter. Wir organisieren die Vertretung und übernehmen den Antrag mit Ihnen.
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Brauche ich einen Pflegegrad für hauswirtschaftliche Hilfe?
Für die Finanzierung über die Pflegekasse ja. Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI können Sie bereits ab Pflegegrad 1 nutzen, Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI ab Pflegegrad 2. Ohne Pflegegrad ist die Hilfe privat möglich — und wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
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Was gehört nicht zur Hauswirtschaft?
Wir übernehmen keine Grundreinigung, keine Fenster- und Fassadenarbeiten, keine handwerklichen Reparaturen und keine schweren Gartenarbeiten. Auch medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu. Was möglich ist, halten wir vor dem Start schriftlich fest.
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Kann ich Hauswirtschaft mit Pflege kombinieren?
Ja. Viele Klientinnen und Klienten kombinieren Hauswirtschaft mit Grundpflege oder Betreuungsleistungen. Wir stimmen die Einsätze so ab, dass daraus eine Tour wird und nicht drei getrennte Besuche.
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Wann sollte ich mich melden?
So früh wie möglich — idealerweise, sobald der Entlassungstermin absehbar ist. Dann bleibt genug Zeit, Verordnungen, Hilfsmittel und den ersten Pflegeeinsatz zu organisieren. Aber auch bei sehr kurzfristigen Entlassungen finden wir meist eine Lösung; rufen Sie einfach an.
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Macht das nicht der Sozialdienst der Klinik?
Das Krankenhaus ist gesetzlich zum Entlassmanagement verpflichtet (§ 39 Abs. 1a SGB V) und leistet Wichtiges — aber die praktische Umsetzung zu Hause endet an der Kliniktür. Wir arbeiten mit dem Sozialdienst zusammen und übernehmen den Teil danach: Einsätze, Material, Termine, Alltag.
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Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Dann stellen wir den Antrag gemeinsam so schnell wie möglich — das Antragsdatum entscheidet, ab wann die Pflegekasse zahlt. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung ist unabhängig davon sofort möglich, denn sie läuft über die Krankenkasse.
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Was, wenn die Versorgung zu Hause anfangs nicht ausreicht?
Für den Übergang gibt es die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung (§ 42 SGB XI) — seit 2025 Teil des gemeinsamen Jahresbetrags mit der Verhinderungspflege. Wir besprechen mit Ihnen, ob das sinnvoll ist, und helfen bei der Organisation.
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Was ist eine HKP-Verordnung?
Die Verordnung für häusliche Krankenpflege — das Formular, mit dem die Ärztin oder der Arzt Behandlungspflege zu Hause verordnet, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Sie ist zeitlich befristet und muss rechtzeitig verlängert werden; genau das übernehmen wir.
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Was passiert, wenn eine Verordnung ausläuft?
Ohne gültige Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Behandlungspflege nicht — die Versorgung würde stocken. Deshalb überwachen wir alle Laufzeiten und stoßen Folgeverordnungen so früh an, dass keine Lücke entsteht.
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Muss ich selbst zur Arztpraxis oder Apotheke laufen?
In aller Regel nicht. Wir stimmen Rezepte und Verordnungen direkt mit Praxis und Apotheke ab und koordinieren die Lieferungen zu Ihnen nach Hause. Nur wo Ihre Unterschrift oder ein persönlicher Termin nötig ist, sagen wir Ihnen rechtzeitig Bescheid.
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Kostet mich das Verordnungsmanagement extra?
Für unsere Pflegekunden ist die Koordination Bestandteil der laufenden Versorgung. Die verordneten Leistungen und Mittel zahlt in der Regel die Krankenkasse; gesetzliche Zuzahlungen können anfallen (§ 61 SGB V) — ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Kasse.
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Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?
Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 Abs. 1 SGB XI. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Wie hoch der Zuschuss in Ihrem Fall ausfällt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch — wir nennen keine Beträge, die wir nicht belegen können.
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Stationär oder mobil — was ist der Unterschied?
Ein stationäres Gerät arbeitet mit einer Basisstation in der Wohnung; den Funksender tragen Sie als Armband oder Kette. Es hilft dort, wo Sie sich die meiste Zeit aufhalten. Ein mobiles Gerät funktioniert auch außer Haus. Welches System passt, hängt davon ab, wie oft Sie unterwegs sind.
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Wer kommt, wenn ich den Knopf drücke?
Das legen Sie mit uns vorher fest. In der Notfallkette steht, wer in welcher Reihenfolge verständigt wird — zum Beispiel zuerst die Tochter, dann der Nachbar, dann der Rettungsdienst. Wir schreiben die Kette auf und testen sie mit einem Proberuf.
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Was passiert, wenn niemand die Tür öffnen kann?
Dafür klären wir das Schlüsselmanagement, bevor der Notfall eintritt. Ein Schlüssel wird an einer vereinbarten Stelle hinterlegt, damit im Ernstfall niemand die Tür aufbrechen muss.
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Muss ich das Gerät selbst anschließen?
Nein. Die Installation übernimmt unser Technik-Partner. Wir stimmen den Termin ab und begleiten ihn auf Wunsch.
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Wie funktioniert Essen auf Rädern bei Ihnen?
Sie wählen Ihre Menüs, wir liefern sie heiß oder tiefkühlfrisch direkt zu Ihnen nach Hause — zuverlässig, planbar und ohne Vertragsbindung.
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Was ist im Preis enthalten?
Enthalten sind die Menüwahl, die tägliche oder wöchentliche Lieferung und die sichere Verpackung. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten und keine Liefergebühr. Den Preis je Menü nennen wir Ihnen auf Anfrage.
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Welche Gerichte kann ich auswählen?
Sie können täglich aus sechs frischen Menüs wählen: klassisch, vegetarisch, leichte Kost sowie verschiedene Diätformen. Die Auswahl wechselt regelmäßig.
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Gibt es spezielle Diäten oder Schonkost?
Ja. Wir bieten unter anderem Schonkost, Diabeteskost, glutenfreie und laktosefreie Menüs sowie pürierte Kost. Zu der für Sie passenden Variante beraten wir Sie gern.
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Wird das Essen warm oder gekühlt geliefert?
Beides ist möglich: heiß zur Mittagszeit, servierfertig und ohne Aufwärmen — oder tiefkühlfrisch einmal pro Woche zum flexiblen Erwärmen. Sie entscheiden, was besser zu Ihrem Tag passt.
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Gibt es eine Mindestbestellmenge oder eine Laufzeit?
Nein. Sie können täglich, wöchentlich oder nur vorübergehend bestellen — ohne Mindestabnahme, ohne Laufzeit und ohne Bindung.
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Kann ich Essen auf Rädern über den Entlastungsbetrag finanzieren?
Teilweise ja. Viele Kundinnen und Kunden setzen dafür den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI ein, der ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir mit Ihrer Pflegekasse und rechnen auf Wunsch direkt ab.
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Wie schnell kann die Versorgung starten?
Meist innerhalb von 24 bis 24 Stunden. Ein kurzer Anruf genügt.
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Wohin liefern Sie?
Wir liefern in Karlsruhe, Weingarten (Baden), Durlach, Stutensee, Grötzingen und Hagsfeld sowie in angrenzende Orte. Ob Ihre Adresse auf der Tour liegt, prüfen wir gern für Sie.
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Ist das Angebot auch für Angehörige eine Entlastung?
Ja. Essen auf Rädern nimmt die tägliche Sorge ums Kochen ab, sorgt für regelmäßige Mahlzeiten und gibt Sicherheit, wenn selbstständiges Kochen schwerfällt — gerade dann, wenn Angehörige weiter entfernt wohnen.
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Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Gemeint sind Produkte, die beim Pflegen aufgebraucht werden — zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Welche Produkte Ihre Pflegekasse im Einzelnen übernimmt, prüfen wir im Erstgespräch und stellen die Auswahl mit Ihnen zusammen.
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Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Ja. Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus und gilt für die Pflege zu Hause. Liegt noch kein Pflegegrad vor, unterstützen wir Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.
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Muss ich den Antrag selbst stellen?
Nein. Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie unterschreiben, den Rest machen wir — auch die Rückfragen der Kasse.
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Was kostet mich das?
Der monatliche Anspruch wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet, Sie strecken nichts vor. Wie hoch er ausfällt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. Produkte, die darüber hinausgehen, bestellen wir nur nach Absprache mit Ihnen.
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Wie oft wird geliefert?
Der Anspruch besteht monatlich. Die Lieferung kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause; den Rhythmus und die Menge stimmen wir mit Ihnen ab, damit nichts liegen bleibt und nichts fehlt.
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Zahlt die Pflegekasse den Hausservice?
Nein. Der Pflegemeister-Hausservice ist eine Privatleistung und keine Leistung der Pflegekasse. Wir kalkulieren transparent und nennen Ihnen den Preis vorab, bevor wir anfangen.
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Was gehört zum Sicherheitscheck?
Wir gehen die Wohnung mit Ihnen durch und suchen die Stellen, an denen es gefährlich wird: wackelige Möbel, lose Teppiche, schlechte Beleuchtung, Stufen und Kabel im Weg. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, was dringend ist und was nicht.
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Übernehmen Sie auch größere Umbauten?
Nein. Für einen Badumbau, Elektroarbeiten oder eine umfangreiche Renovierung vermitteln wir Partnerbetriebe aus der Region. Der Hausservice selbst bleibt bei den kleinen Arbeiten — Kleinreparaturen, Sicherheitscheck und Montage einfacher Hilfen.
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Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage und stimmen einen Termin mit Ihnen ab. Wie schnell die Arbeit dann erledigt ist, hängt vom Umfang ab — das sagen wir Ihnen beim Termin ehrlich.
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Welche Leistung passt zu meiner Situation?
Das lässt sich aus der Ferne nicht sagen — und Sie müssen es auch nicht selbst herausfinden. Als Faustregel: Geht es um Körperpflege und Mobilität, ist die Grundpflege der Einstieg. Geht es um Medikamente, Spritzen oder Wunden, brauchen Sie Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Geht es um Einsamkeit und Alltag, sind Betreuungsleistungen und Hauswirtschaft richtig. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir das in einer Stunde bei Ihnen zu Hause.
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Was zahlt die Pflegekasse, was die Krankenkasse?
Die Pflegekasse (SGB XI) zahlt die Pflege: Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Krankenkasse (SGB V) zahlt die medizinische Behandlungspflege — Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung — und dafür brauchen Sie keine Pflegestufe, sondern eine ärztliche Verordnung. Beides läuft oft parallel; wir rechnen mit beiden Kassen direkt ab.
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Brauche ich einen Pflegegrad?
Für Leistungen der Pflegekasse ja. Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt sie nichts. Für die Behandlungspflege der Krankenkasse dagegen nicht — dort genügt eine ärztliche Verordnung. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, stellen wir den Antrag mit Ihnen und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.
Mehr dazu: Leistungen
Wie schnell können wir starten?
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. In dringenden Fällen — etwa nach einer Krankenhausentlassung — beginnen wir oft innerhalb weniger Tage. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, was realistisch ist, statt einen Termin zu versprechen, den wir nicht halten können.
Mehr dazu: Leistungen
Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?
Ja, das ist eher die Regel als die Ausnahme. Grundpflege über die Pflegekasse, Behandlungspflege über die Krankenkasse und Betreuung über den Entlastungsbetrag laufen problemlos nebeneinander. Wir stellen die Kombination so zusammen, dass die Ansprüche ausgeschöpft werden und nichts doppelt abgerechnet wird.
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Standorte & Versorgungsgebiet
Wie schnell können Sie in Weingarten (Baden) starten?
Oft kurzfristig — unser Hauptsitz liegt direkt im Ort, die Wege sind kurz. Sobald Bedarf, Zeiten und Kostenübernahme geklärt sind, beginnen wir zum vereinbarten Termin. Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.
Mehr dazu: Weingarten (Baden)
Kann ich einfach im Büro in der Spitalstraße vorbeikommen?
Ja, gern. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr in der Spitalstraße 2. Für ein ausführliches Beratungsgespräch empfehlen wir eine kurze telefonische Anmeldung — dann nehmen wir uns die Zeit, die Sie brauchen.
Mehr dazu: Weingarten (Baden)
Gibt es in Weingarten auch eine Tagespflege?
Ja. Unsere Tagespflege Casa Savone liegt in der Werner-Siemens-Straße 5 in Weingarten. Ihre Angehörigen werden dort tagsüber betreut und aktiviert, ein Fahrdienst holt sie morgens ab und bringt sie nachmittags zurück. Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten (§ 41 SGB XI) — Ihren Anspruch prüfen wir im Erstgespräch.
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Versorgen Sie ganz Weingarten oder nur den Ortskern?
Ganz Weingarten (Baden) — vom Ortskern bis zur Waldbrücke. Auch angrenzende Orte gehören je nach Tour zu unserem Einzugsgebiet; ob eine Versorgung bei Ihnen möglich ist, sagen wir Ihnen ehrlich in einem kurzen Telefonat.
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Wie schnell kann ein Pflegedienst in Karlsruhe starten?
Das hängt vom Bedarf, vom Stadtteil und von der Zuständigkeit ab. Im Erstkontakt sagen wir Ihnen, was kurzfristig möglich ist und welche Schritte zuerst vorbereitet werden sollten. Bei einer Krankenhausentlassung geht es oft besonders schnell — melden Sie sich am besten, sobald der Entlassungstermin feststeht.
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Versorgen Sie auch meinen Stadtteil?
Sehr wahrscheinlich ja: Wir sind unter anderem in der Innenstadt, Weststadt, Südstadt, Oststadt, Nordstadt, in Mühlburg, Grötzingen, Waldstadt, Rüppurr, Daxlanden, Knielingen, Neureut, Oberreut, Hagsfeld, Rintheim, Wolfartsweier und Durlach im Einsatz. Ob Ihr Stadtteil und der gewünschte Zeitrahmen realistisch abgedeckt werden können, klären wir verbindlich im Erstkontakt.
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Kann ein Pflegedienst auch ohne Pflegegrad helfen?
Ja. Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt — ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig (§ 37 SGB V). Fehlt der Pflegegrad noch, unterstützen wir beim Antrag, und eine private Überbrückung ist auf Wunsch möglich.
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Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege betrifft die Unterstützung im Alltag, zum Beispiel bei Körperpflege oder Mobilität — sie läuft bei anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen zu Hause, die ärztlich verordnet werden, etwa Verbandwechsel oder Medikamentengabe — sie läuft über die Krankenkasse.
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Kann ich Kontakt aufnehmen, ohne mich sofort festzulegen?
Ja. Im Erstkontakt geht es zuerst um Orientierung: Bedarf, Zuständigkeit und die nächsten Schritte. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich — danach entscheiden Sie in Ruhe, was für Ihre Situation passt.
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Versorgen Sie auch die Durlacher Altstadt mit ihren Altbauten?
Ja — gerade dort sind wir häufig im Einsatz. Enge Treppenhäuser ohne Aufzug und verwinkelte Wohnungen sind uns vertraut; beim Erstgespräch vor Ort sehen wir uns die Gegebenheiten an und planen die Einsätze entsprechend. Auch bei der Beschaffung passender Pflegehilfsmittel unterstützen wir Sie.
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Welche Bereiche von Durlach gehören zu Ihrem Einsatzgebiet?
Der Stadtkern rund um die Altstadt, der Geigersberg, Aue und Wolfartsweier — und je nach Tour auch angrenzende Bereiche wie Grötzingen. Ob Ihre Adresse dabei ist, klären wir in einem kurzen Telefonat verbindlich.
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Worin unterscheidet sich die Pflege in Durlach von der in Karlsruhe?
Die Leistungen sind dieselben — Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung. Der Unterschied liegt in der Ortskenntnis: Unsere Durlacher Touren sind auf die Altstadt, die Hanglagen am Geigersberg und die dortigen Wege zugeschnitten, damit Einsatzzeiten verlässlich bleiben.
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Können Sie kurzfristig einspringen, wenn pflegende Angehörige ausfallen?
Ja. Über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) übernehmen wir stundenweise oder für mehrere Tage — bei Urlaub, Krankheit oder wichtigen Terminen. Da Durlach fest in unseren Touren eingeplant ist, geht das meist ohne lange Vorlaufzeit.
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Welche Stadtteile von Bruchsal versorgen Sie?
Die Kernstadt sowie Heidelsheim, Helmsheim, Büchenau, Untergrombach und Obergrombach. Ob Ihre Adresse zu unseren aktuellen Touren passt, klären wir verbindlich in einem kurzen Telefonat.
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Gibt es Pflegekräfte, die die Muttersprache meiner Angehörigen sprechen?
In vielen Fällen ja: Unser Team spricht neben Deutsch unter anderem Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Englisch, Italienisch und Türkisch. Nennen Sie uns im Erstgespräch die gewünschte Sprache — wir versuchen, die Einsätze entsprechend zu planen.
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Wer bezahlt den Pflegedienst in Bruchsal?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI), ärztlich verordnete Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse (§ 37 SGB V), und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) steht ab Pflegegrad 1 für Betreuung und Hauswirtschaft bereit. Was bei Ihnen zusammenkommt, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
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Können Sie einspringen, wenn ich als pflegende Angehörige verhindert bin?
Ja. Über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) übernehmen wir stundenweise oder für mehrere Tage — bei Urlaub, Krankheit oder wichtigen Terminen. Wie viel Budget Ihnen dafür zusteht, prüfen wir gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
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Wie schnell können Sie in Stutensee-Spöck starten?
Spöck gehört wie alle Ortsteile fest zu unseren Touren — ein kurzfristiger Start ist möglich, sobald Bedarf und Kostenweg geklärt sind. Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden und nennen Ihnen einen konkreten Termin.
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Sind Sie in allen Ortsteilen von Stutensee tätig?
Ja, in ganz Stutensee: Blankenloch, Friedrichstal, Spöck, Büchig und Staffort. Die Touren sind so geplant, dass die Einsatzzeiten in jedem Ortsteil verlässlich bleiben.
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Was bedeutet „Sozialstation" — und sind Sie eine?
Eine Sozialstation ist ein ambulanter Pflegedienst, der Pflege, Behandlungspflege und alltagsnahe Unterstützung wohnortnah bündelt und beim Kostenweg Orientierung gibt. Genau das leisten wir in Stutensee: Wir ordnen im ersten Gespräch ein, was über Pflegekasse oder Krankenkasse läuft, und organisieren die Versorgung aus einer Hand.
Mehr dazu: Stutensee
Übernimmt die Krankenkasse Leistungen auch ohne Pflegegrad?
Ja. Medizinisch notwendige Maßnahmen, die ärztlich verordnet sind — etwa Medikamentengabe oder Verbandwechsel — übernimmt die Krankenkasse als Behandlungspflege (§ 37 SGB V). Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Für Leistungen der Pflegekasse unterstützen wir Sie beim Pflegegrad-Antrag.
Mehr dazu: Stutensee
Versorgen Sie beide Ortsteile — Jöhlingen und Wössingen?
Ja, beide Ortsteile sind fest in unsere Touren eingeplant. Sie sind also nicht „ab vom Schuss", sondern integrierter Teil unserer Routen — mit verlässlichen Einsatzzeiten und kurzen Reaktionswegen, wenn sich Ihr Bedarf ändert.
Mehr dazu: Walzbachtal
Wie schnell können Sie in Walzbachtal starten?
Oft kurzfristig, weil Walzbachtal fest in unserem Versorgungsgebiet liegt. Sobald Bedarf und Kostenweg geklärt sind, vereinbaren wir einen konkreten Termin — bei dringendem Bedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, stocken wir Einsätze ohne lange Vorlaufzeit auf.
Mehr dazu: Walzbachtal
Lohnt sich die Tagespflege, wenn wir in Walzbachtal wohnen?
Ja — unsere Tagespflege Casa Savone liegt im nahen Weingarten (Baden), und der Fahrdienst holt Ihre Angehörigen in Jöhlingen oder Wössingen ab und bringt sie nachmittags zurück. Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten (§ 41 SGB XI); Ihren Anspruch prüfen wir im Erstgespräch.
Mehr dazu: Walzbachtal
Bekommen wir auf dem Land dieselben Kassenleistungen wie in der Stadt?
Ja. Pflegesachleistungen der Pflegekasse (§ 36 SGB XI), ärztlich verordnete Behandlungspflege über die Krankenkasse (§ 37 SGB V) und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) gelten unabhängig vom Wohnort. Was Ihnen zusteht und wie Sie es in Walzbachtal einsetzen, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Mehr dazu: Walzbachtal
Was bedeutet „auf Anfrage" in der Ortsliste?
Diese Orte versorgen wir je nach Tourenplanung. Ob eine Versorgung bei Ihnen möglich ist, hängt von Zeitfenster und Umfang ab – wir prüfen es für Ihre Adresse.
Mehr dazu: Versorgungsgebiet
Holt der Fahrdienst der Tagespflege auch bei mir ab?
Der Fahrdienst der Tagespflege Casa Savone fährt unter anderem in Karlsruhe, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Stutensee und Bruchsal. Ob wir auch bei Ihnen abholen, klären wir gern im Gespräch.
Mehr dazu: Versorgungsgebiet
Über SAV Pflegeleicht
Wer steht hinter SAV Pflegeleicht?
Gegründet wurde SAV Pflegeleicht von Isabelle und Vincenzo Savone, die das Unternehmen bis heute als Geschäftsführung leiten. Hinter ihnen steht ein Team aus über 50 Mitarbeitenden — examinierte Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und ein Verwaltungsteam, das Ihre Anliegen persönlich betreut.
Mehr dazu: Über uns
In welchen Orten sind Sie tätig?
Unsere Standorte liegen in Weingarten (Baden) und Karlsruhe; dazu kommt die Tagespflege Casa Savone in Weingarten. Versorgt werden Menschen zu Hause in Weingarten, Karlsruhe und den umliegenden Orten. Ob eine Versorgung bei Ihnen möglich ist, sagen wir Ihnen ehrlich in einem kurzen Telefonat.
Mehr dazu: Über uns
Sind Sie Vertragspartner aller Kassen?
Ja. Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und sich nicht um die Abrechnung kümmern — das übernehmen wir.
Mehr dazu: Über uns
Wie lernen wir uns am besten kennen?
Am einfachsten über die kostenlose Erstberatung: Sie schildern kurz Ihre Situation, wir hören zu und sagen Ihnen, welche Unterstützung sinnvoll ist und wer die Kosten trägt. Auf Anfragen melden wir uns innerhalb von 24 Stunden — telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail.
Mehr dazu: Über uns
Gibt es Pflegekräfte, die meine Sprache sprechen?
In vielen Fällen ja: Unser Team spricht neben Deutsch unter anderem Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Englisch, Italienisch und Türkisch. Nennen Sie uns im Erstgespräch die gewünschte Sprache – wir versuchen, die Einsätze entsprechend zu planen.
Mehr dazu: Unser Team
Wer führt die Behandlungspflege durch?
Behandlungspflege führen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte durch. Wir stimmen uns dabei eng mit Ihrer Arztpraxis ab.
Mehr dazu: Unser Team
Was bedeutet die MD-Note?
Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Pflegekassen regelmäßig die Qualität ambulanter Pflegedienste (§ 114 SGB XI). Das Ergebnis wird als Note veröffentlicht; unsere Note ist 1,0.
Mehr dazu: Qualität & Auszeichnungen
Braucht die Patientin oder der Patient einen Pflegegrad?
Für die Behandlungspflege nicht: Sie läuft bei ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse (§ 37 SGB V). Liegt noch kein Pflegegrad vor, stoßen wir den Antrag für weitere Leistungen der Pflegekasse direkt mit an.
Mehr dazu: Für Ärzte, Kliniken & Sozialdienste
Kümmern Sie sich um Folgeverordnungen?
Ja. Wir behalten Folgeverordnungen und Verbandmaterial im Blick und melden uns rechtzeitig bei der Hausarztpraxis, bevor etwas ausläuft.
Mehr dazu: Für Ärzte, Kliniken & Sozialdienste
Können Sie Hilfsmittel organisieren?
Wir koordinieren die Hilfsmittelversorgung – etwa Pflegebett oder Rollator – mit Arztpraxis und Sanitätshaus, damit sie möglichst vor der Ankunft zu Hause bereitstehen.
Mehr dazu: Für Ärzte, Kliniken & Sozialdienste
Kundenportal
Wer bekommt einen Zugang?
Kundinnen und Kunden von SAV Pflegeleicht – und, wenn sie es wünschen, ihre Angehörigen oder die gesetzliche Betreuung. Jeder Zugang wird von uns geprüft und persönlich freigeschaltet.
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Kann ich mich selbst registrieren?
Nein. Weil es um persönliche Daten geht, legen wir jeden Zugang selbst an und schicken eine Einladung per E-Mail. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugriff haben.
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Was passiert mit meinen Angaben aus dem Formular?
Wir nutzen sie nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und den Zugang einzurichten. Näheres steht in unserer Datenschutzerklärung.
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Muss ich das Portal nutzen?
Nein. Das Portal ist ein zusätzliches Angebot. Telefon und persönliches Gespräch bleiben jederzeit möglich.
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Karriere & Bewerbung
Brauche ich ein Anschreiben?
Nein. Bei SAV Pflegeleicht genügt eine Kurzbewerbung: Kontaktdaten, Wunschstelle und Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben ist nicht nötig — wir lernen uns lieber persönlich kennen.
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Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir melden uns telefonisch oder per E-Mail und schlagen dir einen Termin für ein persönliches Kennenlernen vor.
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Kann ich mich auch als Quereinsteiger:in bewerben?
Ja. Für viele Aufgaben in Betreuung, Hauswirtschaft und Fahrdienst sind auch motivierte Quereinsteiger:innen willkommen. Für Pflegefachaufgaben ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich — sprich uns einfach an.
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Welche Unterlagen soll ich mitschicken?
Ein Lebenslauf reicht für den Start. Zeugnisse und Nachweise kannst du später nachreichen. Du kannst Dateien direkt im Bewerbungsformular hochladen (PDF oder Word).
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Bietet ihr feste Dienstpläne und einen Dienstwagen?
Ja. Wir arbeiten mit verlässlichen, planbaren Dienstplänen. Für den ambulanten Außendienst stellen wir Dienstwagen und moderne Arbeitsmittel bereit.
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Kann ich mich initiativ bewerben, wenn keine passende Stelle dabei ist?
Unbedingt. Wähle im Formular „Initiativbewerbung“ — wir freuen uns immer über engagierte Menschen mit Herz für die Pflege und melden uns bei passenden Möglichkeiten.
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Kostenlose Erstberatung
Wir klären Bedarf, Zeiten und Kostenübernahme – kostenlos und unverbindlich.