Pflegegrad-Rechner: So schätzen Sie Ihren Pflegegrad selbst ein
Beantworten Sie 37 kurze Fragen zu sechs Lebensbereichen – so, wie sie auch der Medizinische Dienst bei der Begutachtung betrachtet. Am Ende sehen Sie, welcher Pflegegrad voraussichtlich in Frage kommt.
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Kurz erklärt
Der Pflegegrad hängt nicht von einer Diagnose ab, sondern davon, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, unterschiedlich stark gewichtet. Daraus entstehen 0 bis 100 Punkte – ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5.
Pflegegrad einschätzen
Beantworten Sie die Fragen für die Person, die Pflege braucht – für sich selbst oder für Ihren Angehörigen. Denken Sie an einen durchschnittlichen Tag, nicht an einen besonders guten oder schlechten.
Hinweis: Unverbindliche Orientierung – ersetzt nicht die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF. Den Pflegegrad legt allein Ihre Pflegekasse fest.
Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät: Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser, nichts wird an uns oder Dritte gesendet. Zwischenstände merkt sich nur dieser Browser-Tab – beim Schließen sind sie gelöscht.
So wird gerechnet
Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche. Jeder Bereich ergibt gewichtete Punkte; zusammen sind es höchstens 100. Von den Bereichen 2 und 3 zählt nur der höhere – so werden Menschen mit Demenz und Menschen mit seelischen Belastungen gleich behandelt.
| Lebensbereich | Anteil |
|---|---|
| 1. Mobilität | 10 % |
| 2. Denken, Erinnern und Verständigung | 15 % |
| 3. Verhalten und seelische Belastungen | 15 % |
| 4. Selbstversorgung | 40 % |
| 5. Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % |
| 6. Alltag und soziale Kontakte | 15 % |
| Pflegegrad | Punkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung | 90 bis 100 |
Häufige Fragen zum Pflegegrad-Rechner
Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?
Der Rechner folgt dem Aufbau der offiziellen Begutachtung: sechs Lebensbereiche, dieselbe Gewichtung und dieselben Punktgrenzen. Einige Fragen sind aber zusammengefasst und vereinfacht. Das Ergebnis ist deshalb eine unverbindliche Orientierung – den Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest.
Werden meine Antworten gespeichert oder übertragen?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden weder an uns noch an Dritte gesendet. Damit Sie zwischendurch neu laden können, merkt sich nur dieser Browser-Tab den Zwischenstand – schließen Sie den Tab, ist alles gelöscht.
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Jeder Lebensbereich ergibt gewichtete Punkte: Mobilität 10 %, geistige Fähigkeiten oder Verhalten 15 % (es zählt nur der höhere der beiden Bereiche), Selbstversorgung 40 %, Umgang mit Krankheit und Therapie 20 %, Alltag und soziale Kontakte 15 %. Die Summe liegt zwischen 0 und 100. Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
Das Ergebnis zeigt einen Pflegegrad – wie geht es weiter?
Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse – ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten. Wie es danach weitergeht, zeigt unsere Seite Pflegegrad beantragen. Auf Wunsch bereiten wir Sie auf die MD-Begutachtung vor.
Der Rechner zeigt einen höheren Pflegegrad als bewilligt – was tun?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Hat sich der Zustand seit der Begutachtung verschlechtert, ist ein Antrag auf Höherstufung möglich. Wir schauen uns das gern in einer kostenlosen Beratung mit Ihnen an.
Gilt der Rechner auch für Kinder?
Nein. Bei Kindern vergleicht der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit mit gleichaltrigen gesunden Kindern; für Kinder unter 18 Monaten gelten zusätzlich eigene Regeln. Der Rechner ist für Erwachsene gedacht.
Ergebnis besprechen – kostenlos
Wir helfen beim Antrag, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und sind auf Wunsch beim Termin dabei.